Zum EU-Wagen noch ein paar Infos direkt von der Europa-Zentrale in Offenbach.
Ich hatte mal an angefragt
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Sie interessieren sich für einen Hyundai Tucson – vielen Dank dafür! Nun fragen Sie, ob es Unterschiede zwischen deutschen und Hyundai EU-Fahrzeugen gibt.
Für EU-Fahrzeuge übernehmen wir die Abwicklung der Fahrzeuggarantie laut Original-Garantie- und Serviceheft. Der Garantiegeber ist der Importeur des Landes, aus dem das Fahrzeug stammt. Ob die Fahrzeuggarantie drei oder fünf Jahre gilt, ist vom jeweiligen Modell und Ursprungsland abhängig.
Bitte beachten Sie: Die Fahrzeuggarantie beginnt mit dem Datum der Erstauslieferung durch den verkaufenden Hyundai Händler im Ausland, sodass der Garantiezeitraum bei Übergabe des Fahrzeuges an Sie bereits angefangen hat.
Deutsche Fahrzeuge werden mit einer fünfjährigen Mobilitätsgarantie (Pannenhilfe) ausgeliefert. Es obliegt jedem Importeur von Hyundai Fahrzeugen selbst, einen solchen Service anzubieten. In Deutschland gilt die "Hyundai Mobilitäts-Garantie" ab Erstzulassung nur für Fahrzeuge, die durch Hyundai Motor Deutschland importiert wurden.
Ob andere Importeure solche Dienstleistungen anbieten, ist uns nicht bekannt.
Ein kleiner Tipp: Die Hyundai Langzeit-Mobilitätsgarantie geben wir Ihnen kostenlos mit auf den Weg, wenn Sie die vorgeschriebenen Wartungen laut Original-Garantie- und Serviceheft nach Herstellervorgaben bei einem teilnehmenden Hyundai Vertragspartner durchführen lassen. Bitte sprechen Sie den Hyundai Händler darauf an.
Erlauben Sie uns noch ein paar Worte zu den Fahrzeugspezifikationen: Spezifikationen von Fahrzeugen anderer Märkte können sich unterscheiden. Jeder Importeur legt die Ausstattung der von ihm angebotenen Fahrzeuge aufgrund von Meinungsumfragen, Präferenzen und Marktbeobachtungen selbst fest. Daher kommt es innerhalb Europas durchaus zu Unterschieden, auch hinsichtlich der Technik. Die Qualität unserer Fahrzeuge ist international natürlich gleich hoch.