Jährliche Karosserie- und Unterbodenüberprüfung

  • Nach einem 8 Monate dauernden Kampf und erst nach Einschaltung eines Rechtsanwaltes, bin ich nun endlich in den Besitz des Garantie- und Serviceheftes für meinen Reimport Tucsi gekommen. :evil:


    Beim "Studieren der Akte" ist mir Folgendes aufgefallen:


    Bisher war ich immer der Meinung, dass ich nur alle 2 Jahre oder alle 30.000 km mit dem Dicken bei der Werkstatt vorstellig werden müsste und gut ist es. ^^


    Jetzt lese ich im Serviceheft, dass es für die Garantie gegen Durchrostung (12.000 km) notwendig ist, dass das Auto jährlich einer Karosserie- und Unterbodenüberprüfung unterzogen werden muss. :(


    Aus Gründen der Kosten- und Zeitersparnis wird empfohlen, diese Überprüfung gemeinsamen mit dem jeweils vorgeschriebenen Jahresservice durchführen zu lassen. ?(


    Heißt also, dass ich zwar nur alle 2 Jahre bzw. alle 30.000 km eine Inspektion brauche, aber tatsächlich jedes Jahr eine Karosserie- und Unterbodenüberprüfung.


    Hat schon jemand eine solche zusätzliche Überprüfung durchführen lassen und was kostet sie?

  • ich habe fünf Gutscheine für die jährlichen Sicherheitschecks in meinem Serviceheft. Gibt es die auch beim Reimport? Ich bin mir da nicht sicher?

  • ich habe fünf Gutscheine für die jährlichen Sicherheitschecks in meinem Serviceheft.

    Moin,


    die Frage ist auch ob bei diesen "Sicherheitschecks" die Überprüfung wegen Durchrostung gemacht und im Serviceheft abgestempelt wird? Ist das schon mal bei jemanden gemacht worden, bzw. hat das schon mal jemand geklärt?


    Zumindest in dem österreichischen Serviceheft - welches Online verfügbar ist - steht unter 4. Hyundai - Garantie gegen Druchrostung:


    4.1 Erläuterungen
    Voraussetzung für die Gewährung
    der Garantie ist die Überprüfung der
    Karosserie und des Unterbodens
    Ihres HYUNDAI-Fahrzeuges unter
    Einhaltung der Herstellervorgaben
    von HYUNDAI durch eine autorisierte
    HYUNDAI-Vertragswerkstätte oder qua
    -
    lifizierte Fachwerkstätte in regelmäßigen
    Abständen von maximal 12 Monaten ab
    der Erstauslieferung des Fahrzeuges und
    die schriftliche Bestätigung durch die
    Werkstätte in den dafür vorgesehenen
    Nachweisfeldern dieses Garantie- und
    Serviceheftes. Dabei festgestellte Mängel
    müssen gemäß Vorgaben des Herstellers
    HYUNDAI binnen 2 Monaten instandge-
    setzt werden, wobei die damit verbunde-
    nen Kosten vom Fahrzeugeigentümer zu
    tragen sind.
    HYUNDAI behält sich das Recht vor, im
    Garantiefall die Vorlage der diesbezüg
    -
    lichen Werkstattrechnungen zu verlan
    -
    gen, welche eine detaillierte Aufstellung
    der von der qualifizierten Fachwerkstätte
    erbrachten Arbeitsleistungen sowie ver
    -
    wendeten Materialien zu enthalten
    hat, um HYUNDAI eine diesbezügliche
    Überprüfung zu ermöglichen.


    Unter Punkt 10 wird dann der Nachweis eingetragen und dort soll/kann auch `ne Rechnungs-Nr. angegeben werden.
    Hyundai_Unterbodenprüfung.JPG


    Nachtrag: Auf der Webseite eine Hyundai Vertragshändlers steht bzgl. dem Umfang des Sicherheitschecks folgendes:


    Wir prüfen für Sie:
    Batterie
    Stoßdämpfer
    Ölstand
    Beleuchtungsanlage
    Keil-/Flachriemen
    Kühlsystem
    Scheibenwischwasser
    Abgasanlage
    Wischeranlage und Wischerblätter
    Bereifung inklusive Reserverad
    Warnweste
    Verbandkasten


    VG Jim

  • @minkimanki


    jetzt hast du mich aber mit deiner Info zur jährlichen Karosserieprüfung erschreckt. :cursing:


    Also mein deutsches Serviceheft zum Auto für den deutschen Markt vom deutschen Händler schreibt eine Überprüfung aller 2 Jahre vor, siehe Anhang.
    Vor lauter "Vorteile" der EU-Importe kann man ja schon, wenn man sich auch mit dieser Materie gar nicht beschäftigen will, ganz kirre werden. :thumbup:

  • Also mein deutsches Serviceheft zum Auto für den deutschen Markt vom deutschen Händler schreibt eine Überprüfung aller 2 Jahre vor, siehe Anhang.

    Gut zu wissen. :thumbup: Interessant das bereits zwischen Österreich und Deutschland dieser Unterschied gemacht wird.


    VG Jim

  • So um noch ein wenig mehr Unterschiede ins Spiel zu bringen: :D


    Ich habe mir eben mal das Serviceheft von meinem Bulgarischen Tucson angeschaut. Dort gibt es die "Body Inspection" Seiten nach denen folgender Rythmus gilt: 12, 36, 60, 84, 108, 132 Monate. Eine neue Variante. :)
    Bulgarisches_Serviceheft_Body_Inspection.jpg


    Dann habe ich bei meinem Hyundai-Vertragshändler angerufen um zu klären was denn nun für meinen Bulgarischen Tuscon gilt: 12 oder 24 Monate? Die Aussage war: Auch für mein Fahrzeug gelten die Vorgaben von HMD, sprich 24 Monate. Also verlasse ich mich mal auf die Aussage meines Freundlichen. :)



    Nachtrag @ tosch: Lt. meinem Freundlichen haben die kostenlosen Sicherheitschecks nichts mit der für den Garantieerhalt notwendigen Karosserie- und Unterbodenüberprüfung zu tun.


    VG Jim

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  • Danke für die Infos - bin am 8. November zum Frontscheibentausch beim FHH, da werde ich auch nochmal nachfragen.


    Im Übrigen ist mein Tucsi ein Slovake und hat überraschenderweise ein deutsches Serviceheft. Ich vermute es ist ein österreichisches - es steht der gleiche Text drin wie im Post 4

  • Ich war im September beim FHH, dort wurde für meinen Belgier gesagt, dass alle 24 Monate der Rostcheck gemacht wird.