Das ist richtig, aber im Artikel steht auch:
[...] Dank unserer kurzen Produktions- und Lieferwege können wir garantieren, dass Elektroautos und Plug-in-Fahrzeuge, die jetzt oder bald im Rahmen unseres Versprechens gekauft werden, bis zum Jahresende an Kunden ausgeliefert sind. Hyundai hat durch eine umsichtige Unternehmenslogistik bereits frühzeitig Lösungen gefunden, um die seit Jahren kontinuierlich steigenden Kundenwünsche nach alternativen Antrieben so schnell wie möglich erfüllen zu können [...]
Damit zitierst du aber nur die Begründung des Geschäftsführers, warum Hyundai sich die eventuelle Übernahme der Garantie zutraut. Weil sie eben zuversichtlich sind, in 2022 zu liefern.
Wird der Wagen nach dem 31.12. ausgeliefert, gilt immer noch die geldliche Übernahmegarantie.
Spannend wirds, wenn der Wagen erst am 30.12. beim Händler angeliefert wird und es mit der Zulassung knapp wird. Andererseits heißt es dann weiter oben im Text
"Damit die Umweltprämie in der jetzigen, vollen Höhe ausbezahlt werden kann, müssen die Fahrzeuge bis zum 31. Dezember 2022 ausgeliefert und zugelassen sowie die BAFA-Antragsstellung korrekt erfolgt sein. Das Garantieangebot von Hyundai gibt diese Sicherheit."
Hyundai ist sich also dessen bewusst, dass das Fahrzeug auch noch rechtzeitig zugelassen werden kann. Wie weit hier Hyundai für etwas garantiert, entschiede im Streitfall aber nunmal der Richter.
Für alle, die ab Juli bestellt haben, hat es sich sowieso erledigt.