Bei mir startet der Download erst gar nicht. Hängt jetzt seit 30 Minuten bei „Vorbereitung läuft“
Beiträge von DerFranke
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Weder bei HYUNDAI noch bei KIA gibt es einen Changelog!
Na zumindest „Neuerungen“ konnte ich finden. Unglaublich weiterbringende und innovative…Klänge…
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Bin ich nur zu doof zum suchen, oder gibt es kein Change-log auf der Seite? Würde mich vorher informieren wollen, was geändert/gefixt wurde.
EDIT: war wirklich zu doof.
Selbsterkenntnis ist der erste Weg zur Besserung
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Wo ich beim Vorgänger noch eine 3.80m Teleskopleiter, einen 7m Stiproute, Richtiges Reifenflickzeug, einen Klappspaten, eine Decke und was weis ich noch für kram untergebracht habe, war jetzt lediglich noch nicht mal Platz für ein paar Ladekabel , also machte ich mir gedanken...
Gruß
Maik
Kurz off Topic: die Ausrüstung klingt stark nach Geocaching, oder?
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Ok… das muss ich mal nachschauen…
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Also bei meinem NX4 HEV bekomme ich die Abdeckung gut im Kofferraumboden verstaut
Sind bei dir die Aussparungen vorhanden? Bei uns passt da nichts in den Boden.
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Cool, das im Vorgänger die Abdeckung so schön verstaut werden kann, das geht im NX4 PHEV nicht mehr
(oder bin ich nur zu blöd? )
Die Option haben wir im NX4 leider nicht mehr
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was die Baustellenbreite und deren Ausschilderung angeht ist ein recht alter Hut. Was realativ neu ist das der Gesetzgeber die max. Fahrzeugbreite von Spiegelaußenkante zu Spiegelaußenkante misst.
Warum wird jetzt mit nem Bußgeld gedroht?!? Ganz einfach der normale Fahrstreifen bleibt zu 90% bei 3m breite, damit die LKW diese Strecke weiter befahren können. Und je enger ( bedingt durch die verengte Fahrspur) die Fahrzeuge beieinander fahren, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit der Berührung. Die meisten Lkw versuchen ja schon so dicht am rechten Rand ihrer Fahrspur zu fahren, aber durch Spurrillen und auch Wetterbedingt (Seitenwind) ist es nicht immer möglich. So bleibt nur ein mögliche Möglichkeit, und zwar das die breite der PKW begrenzt werden muss. Der deutsche Autofahrer lernt ja nicht aus Einsicht, sondern nur übers Portemonaie...
So arg neu ist das nicht, mindestens 20 Jahre gilt das schon so
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Wichtig ist vor allem das:
„Um zu wissen wie breit sein Fahrzeug ist, reicht der Blick in die Fahrzeugpapiere nicht aus. Dort wird lediglich der Wert ohne Außenspiegel angegeben“
Das wissen die wenigsten (oder vergessen, bei uns wusste das sogar die Tochter… „hat doch der Fahrlehrer mal gesagt bei der Autobahn-Fahrt“, da war ich echt überrascht).
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Da steht „~“ 5.12.22. ich vermute also bis ca 5.12.22