Nach der betreffenden Pressemeldung dazu:
Hyundai garantiert Privatkunden die Umweltprämie bei rechtzeitigem Abschluss eines verbindlichen Kaufvertrages bei einem Hyundai Vertragspartner für den Hyundai IONIQ 5 bis 30. April, den TUCSON Plug-in-Hybrid (Kraftstoffverbrauch in l/100 km: kombiniert 1,4; Stromverbrauch in kWh/100km kombiniert: 17,7; CO2-Emissionen in g/km kombiniert: 31) bis 31. Mai und für den KONA Elektro, den IONIQ Elektro (Stromverbrauch in kWh/100 km kombiniert: 13,8; CO2-Emissionen in g/km kombiniert: 0) und den SANTA FE als Plug-in-Hybrid (Kraftstoffverbrauch in l/100 km kombiniert: 1,5; Stromverbrauch in kWh/100 km kombiniert: 16,3; CO2-Emissionen in g/km kombiniert: 34) bis 30. Juni 2022.
Planungssicherheit und schnelle Verfügbarkeit sind für den Kunden wichtige Kaufargumente angesichts der zum Jahresende auslaufende Umweltprämie für Plug-in-Hybride (PHEV) und der Unsicherheit, wie es mit der Umweltprämie für batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) 2023 weiter gehen wird. Damit die Umweltprämie in der jetzigen, vollen Höhe ausbezahlt werden kann, müssen die Fahrzeuge bis zum 31. Dezember 2022 ausgeliefert und zugelassen sowie die BAFA-Antragsstellung korrekt erfolgt sein. Das Garantieangebot von Hyundai gibt diese Sicherheit.
Gilt das auch für normale Endkundenkaufverträge.