Laut Betriebsanleitung sollen die Akkus IMMER beim Transport auf dem Dach und auf dem Haken aus den Fahrräder genommen werden.
Durch die Vibrationen können sich die Akkus lösen und Schaden verursachen, welche von keiner Versicherung übernommen werden.
Vom Verlust eines Akkus reden wir hier gar nicht erst.
Es wurden auch schon Versionen im Bußgeldkatalog angeboten, welche jedoch noch nicht in Kraft gesetzt wurden. Aber kommt bestimmt noch.
Kann ich jetzt aber nicht mehr kontrollieren, da ich mich in den Ruhestand begeben habe.