Es gibt wohl schon ggf. zu berücksichtigende Besonderheiten bei der Versicherung eines Neuwagens (Neupreisentschädigung für x Monate (meistens 12, 18 oder 24 Monate je nach Versicherung, falls sie das anbietet) fällt mir da z.B. ein - kauft ja auch nicht jeder immer einen Neuwagen. Bei mir wäre es erst der zweite im Leben, wenn der NX4 mal geliefert werden sollte.
Ohne diese Option könnte man sich nicht mal dasselbe Auto erneut kaufen, wenn es z.B. schuldlos zu Schrott gefahren würde.
Für BEV und PHEV gibt es auch evtl. nützliche Gimmicks, die natürlich jeder selber entscheiden muss.
Meine nächste Versicherung wird evtl. FRI:DAY und die haben in der Vollkasko z.B. folgendes (ich zitiere aus deren homepage):
Die folgenden Leistungen gelten zusätzlich für Elektro- oder Hybridfahrzeuge
Bedienfehler am Akkumulator (Batterie)
Versichert sind Schäden durch Bedienfehler am Akkumulator (Batterie) während des Ladevorgangs und den notwendigen Vorbereitungen dazu (Ein- und Ausstecken des Steckers).
Zusätzlich über die Vollkaskoversicherung mitversicherte Teile für dein E-Auto
Versichert ist
dein Ladekabel bis zu einer Entschädigungsleistung von max. 2.000 €;
deine mobile Ladestation (einschließlich dazugehöriger Adapter) bis zu einer Entschädigungsleistung von max. 2.000 €;
deine privat genutzte, in deinem Eigentum befindliche, innerhalb eines abschließbaren Gebäudes oder Nebengebäudes fest mit diesem verbundene Ladesäule (Wallbox) oder Induktionsladeplatte bis zu einer Entschädigungsleistung von max. 2.000 €;
deine Ladekarte für dein Elektro- oder Hybridfahrzeug. Wir erstatten die Kosten für eine Neuausstellung bis zu einer Entschädigungsleistung von max. 100 € (die Selbstbeteiligung findet keine Anwendung).
Klar, ob das jetzt so wichtig ist, ist eine andere Frage aber Besonderheit für PHEVs gibt es ggf. schon.