Man muss es leider immer mal wieder in Erinnerung rufen dass dies schlichtweg falsch ist; die vorgeschriebenen Wartungen müssen "nur" nach Herstellervorschrift durchgeführt werden, und das kann theoretisch jede Werkstatt, die auch die diesbezüglichen Informationen vom jeweiligen Hersteller beziehen kann und die richtigen Werkzeuge (besonders Diagnosesysteme) hierfür vorhalten kann, und da haperts leider oft, genauso wie am Nachweis dass man das mit der Herstellervorschrift einhalten konnte, im Falle eines geforderten Garantieanspruchs.
Rechtlich richtig, aber wenn der Hersteller Ärger macht kann es dauern (bei Bekannten 8 Monate bei Renault,,,so lange war das Auto defekt). Das Risiko muss man tragen wollen....