Fakt ist: Die Innovationspräme (Verdopplung) ist derzeit bis zum 31.12.2021 befristet.
Eine benötigte Förderrichtlinie für die geplante Verlängerung bis 2025 noch nicht auf den Weg gebracht und die erforderliche Zustimmung der Europäischen Union fehlt ebenfalls.
Sicher ist daher derzeit nur der Umweltbonus für 2022.