Dachte ich auch, trotzdem fragte ich den Händler (der mir den Preis bisher immer garantierte).
Jetzt könnte es aber kommen, dass das ausgelieferte Fahrzeug nicht mehr dem bestellten entspricht, weil Hyundai vielleicht eine Modellpflege macht (hier wurde ja schon über das ab 2022 fehlende adaptive Fahrwerk gesprochen). Dadurch soll der Händler bis zu 3,5% Preiserhöhung an den Kunden weitergeben können. Die Preise seien nur 4 Monate ab Bestellung fix. Liegt die Erhöhung über 4%, könne der Käufer stornieren (haha, sehr lustig).
Ungeachtet meines Vertrags: die Preise gehen überall hoch und Hersteller, Importeur und Händler werden den schwarzen Peter sicher zum Endkunden weiterschieben …
Ob das so juristisch stimmt, oder ob es überhaupt so kommt, weiß ich allerdings nicht.
NACHTRAG: der ADAC schreibt nur von einem Rücktrittsrecht, falls der Händler den Preis nachträglich um 5% erhöht. Grundsätzlich darf er also!