Hennes21 - Diese EU-Verordnung gibt es nun schon seit dem 01.04.2018.
Diese Verordnung sagt nichts darüber aus, wann der Pufferakku zu tauschen ist. Die Specs des Akkus habe ich genannt.
Früher sind die Hersteller davon ausgegangen, dass diese zu wechseln ist, wenn die Kontrollleuchte aufleuchtet. Bei einem Akku, der praktisch nicht zu wechseln ist, baue ich einen Akku irgendwo hin. Ich kann da einige wirklich haarsträubende Beispiele benennen.
Nun hat Hyundai entschieden, "sich auf der sicheren Seite bewegen zu wollen und ein Wechselintervall vorgegeben". Erst drei Jahre, jetzt vier Jahre. Das ist erstmal nicht verwerflich, zeigt es doch die Möglichkeit auf, der Werkstatt Umsatz zu generieren. Andere Hersteller folgen inzwischen dem Beispiel. Deshalb muss der Hersteller sich damit auch Gedanken über den einfachen Zugang machen. Das hat Hyundai versäumt und generiert deshalb unnötig Kosten.
Insoweit darf man schon mal kritisch nachfragen, was sich in Bezug auf das eCall-System zwischen 2018 und heute denn so geändert hat.
Mit Geiz hat das gar nichts zu tun!