Alles anzeigenOb sich etwas undeutlich bemerkbar/verständlicht macht ist keineswegs schlimm, dies kann selbst einer Deutschen person passieren die sich undeutlich ausdrückt.
Im der Zulassungsbescheinigung Teil I steht meist nur eine Reifengröße drin, das COC gibt dir jedoch all die Größen an die für dein Fahrzeug zugelassen sind. Um aber bei einer Kontrolle Unanehmlichkeiten zu vermeiden sollte dies dann von der Zulassungstelle nachgetragen werden oder aber man kauft sich Zubehörfelgen wo eine ABE mitgeliefert wird.
Wenn in deinem COC kein Zusatz bei der 17" Felge eingetragen ist, kannst du diese auch mit ABE bzw Eintragung fahren.
Bei mir in der COC steht als Hinweis/Zusatz: 265/60R 17 not in combination with elektronic Parking Brake und das gleiche steht auch in der ABE für meine Winterfelgen in der Größe 17" deswegen bin ich aud 18" ausgewichen
Gruss Holger
ich werde nochmal ins COC nachprüfen wegen der ELP und dann auf der suche nach felgen machen….