Ja, und bzgl. des Plug-in habe ich immer im Kleingedruckten Widersprüche gefunden, z.B. "nicht zulässig, wenn die COC eine andere Reifengröße vorschreibt". Ich habe mich wirklich intensiv mit dem Thema beschäftigt. Mein immer noch befreundeter Reifenhändler hat mir irgendwann etwas entnervt geschrieben: Es geht nix anderes.
Ich will Euch da nicht reinreden. Ihr dürft selbstverständlich für Euch selbst entscheiden!
Also in der ABE von den Hyundai Y Felgen heißt es,das sie für den Plug-In freigegeben sind. Auch laut Hyundai Deutschland dürfen diese drauf. Habe da extra nachgefragt und sogar bei Borbet angerufen und auch diese haben mir bestätigt das die Felge mit ihrer Größe: 8x19 ET50 freigeben ist. Als Reifen habe ich 235/50 R19 drauf.
Hier mal der Ausschnitt aus der ABE:
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.