Hallo zusammen,
möchte auch kurz meine Erfahrungen mit Garantie- und Gewährleistungsansprüchen bei EU-Fahrzeugen beitragen.
Mein Fahrzeug hatte ja schon nach nicht einmal 600 Km einen Schaden an der elektrischen Antriebseinheit (eine Riemenscheibe hatte sich gelöst).
Der Schaden wurde relativ schnell (1 Woche) in einer Hyundai Vertragswerkstatt repariert. Mein Verkäufer hat sich um alles gekümmert. Nach seiner Aussage gab es keinerlei Probleme bei der Garantieabwicklung.
In meinem Serviceheft sind alle Daten ausgefüllt und dabei sind zwei zusätzliche Schriftstücke beigefügt (Conformation Of Warranty / Conformation Of Purchase). Die Dokumente wurden mir bei der Abholung des Fahrzeugs mit meinen Daten übergeben. Alles hat ohne mein Zutun reibungslos geklappt. Der Verkäufer des Fahrzeugs hat sich um alles gekümmert.
Nun habe ich das Fahrzeug zur ersten Inspektion hier bei einem Hyundai-Händler in Bremen abgegeben.
Im Ergebnis bin ich auch hier sehr zufrieden. Die Undichtigkeiten am Stellmotor wurden ebenso ohne Diskussionen erledigt, wie auch der Hinweis der Lenkradtasten, die lt. Hyundai getauscht werden sollen. Da sie zur Zeit nicht lieferbar sind, werden die Arbeiten zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt.
Ich hatte nie das Gefühl, Kunde 2ter Klasse zu sein, nur weil ich mit einem Re-Import-Auto auf dem Hof vorfahre. Das Personal hat mich zuvorkommend und freundlich bedient. Die Arbeiten wurden mit mir besprochen und auch so ohne Wenn und Aber ausgeführt. Weiterhin bekam ich die Mobilitätsgarantie für ein Jahr und eine kostenlose Wagenwäsche.
Mal schauen, wie es die nächsten vier Jahre mit der Garantie weiter geht.
Grüße Tegi