Alles anzeigenUpdate durch meinen Hyundaihändler: Nein, die eCall-Batterie muss nicht nach drei Jahren zwingend gewechselt werden. Außer dem Garantieanspruch auf die eig. eCall-Batterie (der ist auf drei Jahre beschränkt) verliert man keinerlei Garantieanspruch. Hyundai empfielt den Austausch nach drei Jahren quasi im Rahmen des "Rundum sorglos Pakets".
Gleichwohl gehört eCall zur verplichteten Sicherheitsausstattung und muss zeitnah getauscht werden, sollte sich die Warnanzeige melden. Das würde auch im Rahmen der HU als sicherheitsrelevant bemängelt!
Ich hoffe, nun sind alle Klarheiten beseitigt
Ach, vergessen: Man kann die eCall-Batterie auch wieder aufladen. Nur garantiert niemand, ob der Akku danach noch den Vorgaben entspricht, weshalb davon abgeraten wird.
Hyundai Garantie-Abteilung:
Zitatvielen Dank für Ihre Anfrage.
Gleich zu Ihrem Anliegen: Der Austausch der e-Call Batterie gehört zum Wartungsumfang Ihres Hyundai TUCSON Hybrid und ist daher obligatorisch. Das heißt: Für den Erhalt der vollumfänglichen Garantie ist ein Austausch
der sicherheitsrelevanten Systembatterie notwendig. Entscheiden Sie sich gegen den Austausch und es kommt zu einem Schaden am Fahrzeug kann eine Garantieabwicklung nur im Zuge einer Einzelfallprüfung bei einem Hyundai
Partner erfolgen.
Bei weiteren Fragen erreichen Sie uns auch telefonisch, von Montag bis Freitag, zwischen 8 und 18 Uhr, unter der Rufnummer 069/380767211.
Sorry, aber das ist ja nun genau das Gegenteil!