Nun ja, das ist die Frage-
Es ist halt so wie bei vielen Dingen und ich schon angeführt habe.
In D ist das Ein/Ausparken mittels Fernstart mit dem Schlüssel wohl erlaubt und man bekommt Fahrzeuge die diese Funktion haben.
In AT eben nicht und daher gibts das Auto auch nicht mit dieser Funktion zu erwerben.
Die Frage ist, wie sieht es mit einem Import aus D aus?
Muß diese Funktion nachweislich ausprogrammiert werden oder erlischt die Betreibserlaubnis.
Das selbe mit der Radarboxwarnfunktion der Software ( die offenbar nur bei fest installierten Geräten funktionieren dürfte )
In AT erlaubt, in D offenbar verboten.
Diese Frage müßte eigentlich ein Jurist klären. Rätseln bringt nichts.
Oder der Generalimporteur.