Beiträge von Theluckyfew

    stojced: Bei einer 3 Tasten FB kann ich es nicht sagen da ich eine 7 Tasten FB habe. Bei der ist es so das du zuerst den Wagen mit der FB verriegeln musst und dann innerhalb von 2 sec die Fernstarttaste solange gedrückt gehalten werden muss bis der Motor startet. Wenn du nur eine 3 Tasten FB hast denke ich das dein Wagen für Fernstart nicht ausgestattet ist.

    GMH: Wie weiter oben beschrieben geht das in D und ist auch erlaubt, ansonsten wäre ja auch die Fernfunktion "Einparken/Ausparken" nicht möglich.

    ...ähhhh was ist ein "Bänzel" und was für ein "Band" hat er über den Tankdeckel gelegt? Sind das Übersetzungsfehler oder dialektbedingte Ausdrücke? Momentan versteh ich nur Bahnhof, klär uns doch bitte mehr auf....notfalls in Englisch.

    Eine Möglichkeit dir übergangsweise zu helfen wäre evtl. die Methode die vor vielen Jhren im Winter genutzt wurde als die Heizungen noch nicht so effektiv waren: Ein Heissluftgebläse für den Zigarettenanzünder.

    Da bin ich mal gespannt, das wäre ne saubere Lösung ohne viel rumgeeiere durch die A-Säule etc.

    Sieht vom Einbau recht einfach aus, bin auf deinen Bericht wie die Cam sich schlägt echt neugierig.

    Du vergleichst hier Äpfel mit Birnen und dann auch noch im falschen Kontext. Ist jetzt mein letzter Post dazu, muss mich mit solchen falschen Argumentationen und ausgeschnitten Zitaten schon viel zu oft im Beruf rumschlagen, da hab ich hier nicht auch noch die Lust mich mit Menschen rumzuschlagen die krampfhaft versuchen mit Umdeutungen ihre Positionen zu verteidigen. Manche Menschen wollen es halt einfach so machen wie es für ihr Verständnis am angenehmsten ist unter kompletter negierung von Fakten, geh zu einem Anwalt, der erklärt es dir und bekommt wenigstens Geld dafür.

    Llama-power:

    1."zu erwarten" ist ist in Gesetztestexten gleichzusetzen mit "möglich", das ist halt so. Genauso wie "sollte" bedeutet das es durchzuführen ist sobald es ökonomisch und technisch möglich ist, "muss" ist der Terminus das es unmittelbar umzusetzen ist.

    Ich hab damit öfters beruflich zu tun und leider auch immer mit ein paar neunmalklugen die meinen da rumdiskutieren zu müssen. Ich hab das so nicht bestimmt und die Gesetzte bzw. Verordnungen nicht gemacht, ich muss zum Glück nur immer wieder darauf hinweisen DAS und WIE sie zu befolgen sind.

    2. Dein Verweis auf das Gerichtsurteil hinkt leider gewaltig, hast du den ganzen Text bzw. die Urteilsbegründung gelesen? Der Käufer bekommt keine Rückabwicklung obwohl keine Felgen mit ABE drauf sind weil die Neuanschaffung von Felgen mit ABE unter der 5% Schwelle liegen die in Bezug auf den Kaufpreis vorliegen.

    3. Wie soll das Gerät zertifiziert werden? Na so wie das ganz viele andere Hersteller von Zubehör auch oft machen.

    Aber lass uns die Diskussion beenden denn das führt zu weit und zu nix.

    Er kann das natürlich machen wie er will, es hat auch keiner gesagt er MUSS es wieder zurückbauen.. es waren nur Hinweise das ihm dadurch die Betriebserlaubnis erlischt. Zu deiner Frage wegen Pragraph 19, siehe Absatz 2 Satz 2, "zu erwarten ist" ist gleichgesetzt wie "möglich". Das auf einer abchüssigen Strasse ein lösen der Haltevorrichtung durch einen evt. Fehler in dem Gerät möglich ist (50/50) kann nicht bestritten werden. Ergo kommt hier der Absatz 3 letzter Absatz zum Tragen. Wenn er mit dem Teil beim TÜV vorfährt bzw. eine Einzelabnahme machen lässt ist ja alles gut. Im Endeffekt ist es seine Verantwortung. Das hier die Hinweise von einigen kamen hat doch nichts mit fehlender Toleranz sondern mit Risikobewusstsein zu tun.