Beiträge von THU

    Ich glaube, ich habe den Fehler gefunden. Wie man auf dem Bild sehen kann, hat die Person in der Zulassungsstelle wohl noch nie eine Tabelle gesehen, die sich über zwei Seiten erstreckt :/


    Jetzt darf ich mich wieder zur Zulassungsstelle quälen und muss auch noch beim Zoll Einspruch einlegen.


    cocnx4e.jpg

    Es gibt beim KBA einen "Leitfaden zur Ausfüllung der Zulassungsbescheinigung I und Ii".


    Dort steht auf Seite 26:

    In Abhängigkeit von der Kraftstoffart ist entweder der kombinierte (Ziffer 49.1) oder auch gewichtet

    kombinierte (Ziffer 49.4) WLTP-CO2-Wert in die ZB I zu übertragen.

    ...

    Bei Plug-in (extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge) gilt der gewichtet kombinierte CO2-Wert.


    Das ist eindeutig ==> 31g/km und das sollten die geschulten MA der Zulassungsstelle hinkriegen ;) .

    Danke dir.

    Ja dass ich keine 2€ mehr zahle war mir bewusst aber es sollten tatsächlich nur 31g sein Laut "Übereinstimmungsbescheinigung". Damit komme ich dann auch auf einen Betrag von (momentan) 32€ im Jahr. Im Fahrzeugschein steht aber auch 165 im Feld V.7 also muss ich wohl mal zur Zulassungsstelle... :rolleyes:

    V7 steht bei mir nur 35g/km, schau mal im CE-Papier unter 49. "Weighted combined" - der Wert dort sollte in den Fahrzeugschein übernommen werden;

    Ist korrekt für 165g CO2, denn es gibt keine Plugin Förderung mehr.

    Bundesfinanzministerium

    Nach alter Theorie: wäre der Wert ist allerdings zu hoch angesetzt, es sollten nur 31g sein und dann sollte es für 2024 auch noch 30€ Nachlass letztmalig geben ...

    Ich zahle aktuell nur 2€ jährlich.