Ich suche in Deinem Link aber immer noch die Passage, in welcher sich speziell auf Deutsche Modelle von Deutschen Händler bezogen wird. Ich wäre Dir dankbar, wenn Du sie markierst und hier einstellst.
Zuerst einmal, die "5-Jahres-Garantie" ist nicht die "5-Jahres-Mobilitätsgarantie" und dann gibt es noch die "Langzeit Mobilitätsgarantie" und diverse weitere Garantien.
Im Kleingedruckten auf der von mir verlinkten Seite steht: "Die Hyundai 5 Jahre-Garantie für das Fahrzeug gilt nur, wenn dieses ursprünglich von einem autorisierten Hyundai Vertragshändler im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz an einen Endkunden verkauft wurde1." Unter Fußnote 1 steht weiter: "Unter „Endkunde“ ist eine Einzelperson, ein Unternehmen oder sonstige juristische Person zu verstehen, die ein Hyundai Neufahrzeug von einem autorisierten Hyundai Vertragshändler nicht zum Zwecke des Weiterverkaufs erwirbt ..."
Mein Verständnis dazu: Wenn ich z.B. ein österreichisches Fahrzeug von einem deutschen Händler kaufe, der das Fahrzeug zwar von einem autorisierten Hyundai Händler in Österreich gekauft hat, bin ich kein Endkunde nach Fußnote 1, sondern Endkunde war der deutsche Händler, oder? und der deutsche Händler hat das Fahrzeug zum Zwecke des Weiterverkaufs (an mich) in Österreich erworben ...
Also ich bin kein Jurist - vielleicht kann den Text mal ein solcher auslegen ... .
PS: Ich habe übrigens genau in dieser Konstellation gekauft (siehe Signatur) und mein deutscher, autorisierter Hyundai Vertragshändler hat mir vor Kaufabschluss eines österreichischen Direktimports das Ganze auch genauso vermittelt (keine 5-Jahres-Mobilitätsgarantie) und gab mir die Empfehlung einen Schutzbrief bei einer Versicherung abzuschließen. Der Händler verkauft seit Jahren Reimporte neben deutschen Fahrzeugen und sollte sich eigentlich mit der Hyundai-"Rechtslage" auskennen - so what - irgendetwas muss man als gegeben hinnehmen.