Beiträge von THU

    Ich suche in Deinem Link aber immer noch die Passage, in welcher sich speziell auf Deutsche Modelle von Deutschen Händler bezogen wird. Ich wäre Dir dankbar, wenn Du sie markierst und hier einstellst.

    Zuerst einmal, die "5-Jahres-Garantie" ist nicht die "5-Jahres-Mobilitätsgarantie" und dann gibt es noch die "Langzeit Mobilitätsgarantie" und diverse weitere Garantien.


    Im Kleingedruckten auf der von mir verlinkten Seite steht: "Die Hyundai 5 Jahre-Garantie für das Fahrzeug gilt nur, wenn dieses ursprünglich von einem autorisierten Hyundai Vertragshändler im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz an einen Endkunden verkauft wurde1." Unter Fußnote 1 steht weiter: "Unter „Endkunde“ ist eine Einzelperson, ein Unternehmen oder sonstige juristische Person zu verstehen, die ein Hyundai Neufahrzeug von einem autorisierten Hyundai Vertragshändler nicht zum Zwecke des Weiterverkaufs erwirbt ..."

    Mein Verständnis dazu: Wenn ich z.B. ein österreichisches Fahrzeug von einem deutschen Händler kaufe, der das Fahrzeug zwar von einem autorisierten Hyundai Händler in Österreich gekauft hat, bin ich kein Endkunde nach Fußnote 1, sondern Endkunde war der deutsche Händler, oder? und der deutsche Händler hat das Fahrzeug zum Zwecke des Weiterverkaufs (an mich) in Österreich erworben ...


    Also ich bin kein Jurist - vielleicht kann den Text mal ein solcher auslegen ... :/.


    PS: Ich habe übrigens genau in dieser Konstellation gekauft (siehe Signatur) und mein deutscher, autorisierter Hyundai Vertragshändler hat mir vor Kaufabschluss eines österreichischen Direktimports das Ganze auch genauso vermittelt (keine 5-Jahres-Mobilitätsgarantie) und gab mir die Empfehlung einen Schutzbrief bei einer Versicherung abzuschließen. Der Händler verkauft seit Jahren Reimporte neben deutschen Fahrzeugen und sollte sich eigentlich mit der Hyundai-"Rechtslage" auskennen - so what - irgendetwas muss man als gegeben hinnehmen.

    Problemlos nach der ersten Durchsicht die Mobilitätsgarantie erhalten.

    Erhalten hast du die sogenannte "Langzeit-Mobilitätsgarantie", die es gibt, wenn man die Wartungsintervalle einhält und den Service bei Hyundai machen lässt und die es jeweils für 1 Jahr gibt bis max. 200Tkm usw. Ich rede von der "5-Jahres Mobilitätsgarantie", die es nur für deutsche Fahrzeuge in Deutschland erworben gibt. Die Garantieumfänge sind nicht die gleichen!

    Siehe auch hier: LINK

    Nach dem ersten Service in Deutschland solltest du auch die Mobilitätsgarantie haben,

    ... definitiv NICHT - 5 Jahre Mobilitätsgarantie gibt es nur für deutsche Fahrzeuge in D gekauft (nicht für EU-Fahrzeuge in D gekauft);

    Zu diesem Zweck kann man einen Schutzbrief beim Versicherer erwerben (z.B. HUK24 für 9,90€/anno).

    Ich habe das überhaupt nicht - auch ECO Modus, Drehzahlniveau bleibt unten - wundere/freue mich immer, wie lange der PHEV mit seinen 90PS vollelektrisch fährt ohne runter zu schalten :thumbup:

    Wer schickt einem denn die Karte zu? ADAC oder EnBW? Ich Idiot hab zu schnell auf den Button gedrückt und jetzt schon den Code vom ADAC für die EnBW App bekommen, der jetzt am 3.4 ausläuft, obwohl mein Dicker frühestens in nem halben Jahr kommt. Wobei ich annehme, man wird dann wohl einen neuen Code anfordern können.

    Der Code reicht, um sich in der EnBW APP anzumelden - die kostenfreie ADAC Ladekarte habe ich per mail direkt bei EnBW angemahnt und nach etwa 14 Tagen erhalten.

    Die Ladekarte meldet man dann in der APP im ADAC Konto zusätzlich an. Dazu braucht es den Code nicht mehr.