Beiträge von lpg-uwe

    Bin In einem anderen Thema Mein neuer gebrauchter Tucson 1.6 T-GDI Premium seit 05.02.2021 auf einen Hinweis auf unsere LEDs gestossen:

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    Danke Luckytucsondriver :m0004:

    Die ersten Veränderungen sind schon geplant:

    1. Schwarze Scheibentönungsfolie ab B-Säule (Hat mir meine Frau als Gutschein geschenkt:w0008:) Am 10.02.2021 erledigt:m0007:
    2. LED-Birnen für die Nebelscheinwerfer (Auch hier danke an Luckytucsondriver, dass er mir seine aus seinem vorigen Tucson vermacht hat)
    3. Türlauflichter (Und ebenfalls auch hier danke an Luckytucsondriver, dass er mir seine aus seinem vorigen Tucson vermacht hat)
    4. Spurverbreiterungen (Hier muss ich mich noch mal schlau machen wegen der "Radbolzenkürzungsgeschichte)
    5. Forumsaufkleber Am 18.02.2021 erledigt :m0007:
    6. LED-Birnen für Rückfahrlicht Am 18.02.2021 bestellt : m0001:

    und danach sehen wir weiter... Fortsetzung folgt...

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    Haben diese LEDs vielleicht schon eine Zulassung gehabt?

    und zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.

    Sorry, stimmt natürlich!

    Diese LED Leuchtmittel sind in D nicht zugelassen. Soweit ich mitbekommen habe, arbeitet wohl OSRAM an Zulassungen und hat wohl auch schon einige Zulassungen erwirkt (aber immer nur für ganz bestimmte Fahrzeuge).

    ......
    Zweimal habe ich das Teil neu gekauft und einbauen lassen...............

    Nochmal meine bitte an Magics: Wo hast Du die Kotflügel-Dichtung (Insulatorfender) gekauft und was hat sie gekostet? Wie teuer war der Einbau (musst der der Kotflügel abgebaut werden?) ? Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen, da ich den gleichen Schaden habe. Finde z.B. im Netz kein Ersatzteil !


    Gruß

    Uwe

    Auch deshalb nicht, weil ja die Energiedichte von LPG geringer ist als die von herkömmlichen Benzin. Deshalb ist ja der Verbrauch von LPG auch höher als der Benzinverbrauch.

    Ja das stimmt, wenn man den Verbrauch einfach in Liter vergleicht. Das ist bei LPG leider möglich, da es in Liter an der Zapfsäule verkauft wird; CNG wird z.B. nach kg verkauft. Niemand käme also auf die Idee den Verbrauch eines CNG-KfZ, das ebenfalls bivalent betrieben wird, direkt, also Benzin/Gas, zu vergleichen. Es hat mit der Energie zu tun. Der Heizwert, also die Ausbeute an Energie, wird in der Chemie immer auf die Masse (kg) bezogen und hier hat Superbenzin einen Heizwert von nur 12,0 kWh/kg, Autogas (LPG) jedoch 12,8 kWh/kg . CNG hat sogar einen Heizwert von 13,0 kWh/kg.


    Umfangreiche Untersuchungen von Hyundai Kia und Prins in Zusammenarbeit mit der niederländischen Universität hat gezeigt, dass LPG-Kraftstoff ein sehr geeigneter Kraftstoff in Kombination mit einem Direkteinspritz-Motor ist. Der Wirkungsgrad des Motors durch die Verwendung von Flüssiggas ist deutlich gestiegen. Dies führt zu einer zusätzlichen CO2-Reduktion von 10%. Der erhöhte Wirkungsgrad des Motors ist ein Ergebnis der chemischen und physikalischen Eigenschaften von Flüssiggas (Aussage von PRINS)

    Fahre auch einen 1,6 T-GDI allerdings die 4WD Version. Kann den LPG-Verbrauch also nachvollziehen. Bei mir schwankt es zwischen 11 und 12 Liter. Allerdings verbraucht meine Gas-Anlage auch Benzin. Nicht viel. Aber doch merklich.

    Ich habe auch eine vernachlässigbaren Verbrauch an Benzin (E10) von 0,2l/100km, dessen Ursache ich noch ergründen werde.

    Es sind keine großen Leistungsteigerungen, aber 1-2 PS mehr sind schon drin. Denk mal an die Oktanzahl. Unser normales Benzin hat ROZ 95, das sog. Super Plus hat ROZ 98; Super Ultimate bzw. V-Power Racing hat ROZ 100; LPG hat mal eben ROZ 105-115 je nach Mischungsverhältnis Propan/Butan.

    Eine flüssig einspritzende Anlage kühlt während des Verdampfens die Luft durch die nötige Verdampfungswärme im Ansaugtrakt herunter, wodurch die Zylinderfüllung (analog zur klassischen Benzineinspritzung vor dem Einlassventil) verbessert wird. Daher ist oft kein Leistungsverlust messbar oder sogar ein leichter Leistungsgewinn zu beobachten. Dieser wird nochmals durch die höhere Oktanzahl verstärkt, die eine Verschiebung des Zündzeitpunkts in Richtung „Früh“ erlaubt. Dies wird durch den Klopfsensor eingestellt (https://de.wikipedia.org/wiki/Autogas)

    Auf jeden Fall erfreulich bleibt aber die nun verbriefte KFZ Steuerersparnis und die Eintragung des geringeren CO2 Wertes. Mich würde dann doch interessieren, ob dieser auch bei anderen eingetragen und berücksichtigt wurde.

    Bei mir wurde bei der EZ auch erst der höhere Wert in die Zulassung Teil 1 eingetragen. Auf Nachfrage teilte man mir mit, der niedrige Wert sei im System ebenfalls vorhanden. Bekam dann Steuerbescheid auf Grundlage des hohen Wertes. Beanstandung bei der Zulassungsstelle, Niedriger Wert (157g/km !!!) in eine neue Zulassung Teil 1 eingetragen (kostenlos !). Neuern Steuerbescheid erhalten. Alles OK