Beiträge von Heinmueck

    Möchte mich bei allen bedanken die mich in den 2 jahren mit Ihren Wissen unterstützt haben.


    Aus dem NX4 wird jetzt ein BMW X4 in Vollaustattung incl. Standheizung.


    Da Hyundai meine Probleme nicht lösen konnte / wollte habe ich mich zu diesen Schritt entschlossen.


    Wünsche Euch allen Problem und Knitterfreie fahrt mit den NX4 :thumbup: .


    LG

    Jörg

    Meiner hat auch den Poltergeist war schon bei 2 :) jedesmal war die Aussage ist normal . Wenn das so ist wird er Inzahlung gegeben und wech damit.

    Damit war das mein letzter Hyundai. :cursing:

    Der nächste wird ein SUV von BMW Jahreswagen.

    Ich habe den PHEV.

    snoopy hat einen Hybrid da liegt der Unterschied im Kofferraum.

    Am besten mal in der Signatur mal eintragen was für einen Tucson Du fährst, verhindert dann auch Missverständnisse :thumbup:

    Gestern auch 1 Inspektion gehabt :

    Arbeitspreis 11AW 115,50€

    Öl 4,8l 0W20 129,12€

    ServiceKIT Ölfilter 30,34€

    Dichtring 1,14€

    Schmier/Verbrauchsstoffe 11,60€
    Netto 287,70€

    Märchensteuer 54,66€

    Brutto 342,36€


    Gemacht wird noch eine Dichtung Garantie, Tankdeckel steht ab muss er erst bei Hyundai anrufen also mit Frage Zeichen,

    Poltern hinten rechts wird noch genauer Untersucht.

    Nicht passende Spaltmaße der Heckklappe keine Garantie , Aussage nur innerhalb der ersten 8 Wochen Garantie.

    Irgendwie habt Ihr mit Euren Kulanz usw. in diesem Thread das Thema verfehlt.

    Es sollte doch hier um die 1. Inspektion / Wartungskosten gehen und nicht schon wieder einen Misch Masch Thread draus machen.

    Macht doch einen Thread über Kulanz/Garantie neu auf.

    Wenn immer gemischt wird findet man bald nichts mehr da wo es hingehört.

    Martin_123 ABE wird allgemein überbewertet.

    Stimmt so nicht, man muss schon eine ABE richtig lesen und verstehen.

    Nur wenn unter Hinweise und Auflagen A01 steht .

    A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der

    vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den

    Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der

    Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen

    Änderungsabnahme vorzuführen