Das blöde ist ja, dass der Satz danach das ganze wieder etwas aufweicht… dort ist auf einmal auch eine eingestellte Ladeleistung erlaubt, sofern sie nur von einer autorisierten Fachkraft vorgenommen wird.
Das ist wirklich etwas schwammig, aber ich vermute er bezieht sich darauf das auch Boxen mit einer Nenn-Ladeleistung von 22kw/h gefördert werden wenn sie auf 11kw/h gedrosselt sind und dieses auch so von dem Elektriker dokumentiert wurde.
Also Förderung einer Wallbox erfolgt bei einer vom Hersteller ausgewiesenen Nenn-Ladeleistung von 11kw/h oder bei einer ausgewiesenen Nenn-Ladeleistung von 22kw/h wenn diese auf 11kw/h eingestellt ist.
Ist aber nur meine Vermutung, wäre schön wen schon jemand Erfahrungen damit gemacht hat.