Das hatte ich bis jetzt so nicht auf dem Schirm.
Das hatte ich bis jetzt so nicht auf dem Schirm.
Zumindest die Werte.
Zur Anzeige muß das Fahrzeug aber in Bewegung sein. Bei mir hat es schon bis 1 km Fahrstrecke gedauert, bis die Anzeige im BG kam. Meine sind Marke "Schrader". Genaue Bezeichnung habe ich schon mal hier in der entsprechenden Rubrik geschrieben. Diese müssen übrigens nicht angelernt werden. (Das hatte mit meine Werkstatt nach dem Räderwechsel schon 2 x berechnet!)
Heute hatte ich mal einen Ioniq Hybrid von meinem Freundlichen als Werkstattersatzwagen. Auch nicht schlecht:
Das ist auch nicht erlaubt. Man darf es im öffentlichen Straßenverkehr nicht einschalten. Verbauen darf man es m.E. aber. Es sollt von mir auch nur ein Gedanke sein...
Hallo Pedro, also ich habe einen Tucson BJ 2015. der hat LED Ablendlicht und Halogen Fernlicht. Für mich ist selbst dieses vollkommen ausreichend, auch wenn ich die Kombination etwas unglücklich finde. Wenn du einen Tucson mit LED Fernlicht hast, kann ich mir nicht vorstellen, daß du mit Zusatzscheinwerfern einen große Gewinn erzielen wirst. Aber das ist natürlich deine Sache. Desweiteren müßtest du diese auch eintragen lassen. (?) Ich habe bis jetzt nur eine Sache gesehen, die für mich schlüssig ist,
sowas in der Art:
Allerdings kann ich mir durchaus vorstellen, daß du hier mit argen Windgeräuschen rechnen mußt, wie z.Bsp. nach dem Einbau von Dachgepäckträgern.
Ich hoffe geholfen zu haben. VG
Kultauto!
War sicher ein Montagsauto. Ich bin mit meinem bis jetzt zufrieden. Es ist aber auch kein Fehler, wenn man mal eine andere Meinung hört. Für dich tut es mir leid. Es sind ja nicht immer nur die Kosten, die Hyundai getragen hat, sondern es ist auch der permanente Ärger. Das Schlimmste aber ist, daß man in sein Auto kein Vertrauen mehr hat. Hoffentlich hast du mit dem Neuen mehr Glück!
Ist das richtig, daß du den Tucson als Fahrschulauto genutzt hast?