Für mich ein Fall für die Rechtsschutzversicherung.
Bei den komplizierten Regeln der Anhängelast, kennt sich keiner (auch die Polizistin) richtig aus.
Die Regelung mit der Stützlast kenne ich auch.
Diese würde ja über das Auto auf die Straße abgeleitet werden und somit müßte sie im angehangenen Zustand vom Gewicht des Hängers abgezogen werden.
Ob das aber so beim Richter bestand haben würde, weiß ich nicht.
Desweiteren würde ich mich nach der Eichung der Waage erkundigen.