ja lag definitiv an der Zulassungsstelle! der Mailkontakt der letzten Wochen war echt aufschlussreich. Erst konnte man keinen Fehler feststellen, dann hieß es nach Rücksprache mit dem Zoll "
Bei Fahrzeugen, die nach dem 1.9.2018 neu zugelassen werden berechnet der Zoll die Kfz-Steuer nach dem im WLTP-Verfahren gemessenen CO2 Ausstoß (siehe Ziffer 49.4 aus dem COC", dann wurde mir plötzlich ein angeblicher Screenshoot vom Zulassungstag geschickt, wo 153g hinterlegt waren. Als ich dann zum 3. Mal eine Kopie meiner Zulassungsbescheinigung hingeschickt habe mit dem Hinweis das dort 178g stehen, hieß es wieder sie prüfen das und irgendwann kam dann folgende Aussage "
bei Fahrzeugen mit kombinierten Antriebsarten gibt es Besonderheiten, unter die ihr Fahrzeug fällt, ich habe lange gesucht, sie hatten Recht. Ich habe die Daten geändert und den Zoll informiert (sie als CC gesetzt)."
Das Sächsische Finanzgericht verlangt €312 für die Bearbeitung der Klage, der Anwalt stellte eine Rechnung von €200 + 312 Gerichtskosten --> also ohne Rechtsschutzversicherung hätte ich mir das glaube ich nicht angetan.