Vielen Dank für eure vielen informativen Austausche. Mir ist bekannt, dass die Leuchtweite einem Standard unterliegt, den man in der BA nachschlagen und nachmessen kann. Dass unsere Scheinwerfer definitiv seit Kauf im April 2018 höher eingestellt waren, können wir in unserer Garage an einem fixen Referenzpunkt feststellen (Oberkante einer Arbeitsplatte). Danach folgten 2 Inspektionen, bei denen u.a. alle Lampen überprüft wurden. Damals alles i. O. und keine Veränderung an der Höhe Einstellung vorgenommen!
Nun diese Woche 3. Inspektion durchgeführt und plötzlich stehen die Scheinwerfer tiefer und das sei die vorgeschriebene Normeinstellung! Zurückstellen auf vorherige Höhe sei unzulässig!
Also was haben die bitteschön bei den vorherigen 2 Inspektionen gemacht?
"Das könne ja überhaupt nicht sein!"
Ich komme mir sowas von verar..... vor.
Möchte gerne die alte Einstellung aber Werkstatt stellt sich quer. Das wäre verboten. Aha, dann habt ihr uns 1,5 Jahre mit verbotener Einstellung rumfahrenlassen?
Nein, das wäre ja überhaupt nicht möglich.