Alles anzeigenHi !
Ich habe ein 'Problem' mit der Eintragung von Eibach Distanzscheiben.
Vorne 15mm, hinten 20mm.
Freigängigkeit ist vorhanden, aber im Gutachten (wie auch H&R) sind Radabdeckungen vorgeschrieben.
Habe bei TÜV und GTÜ mit Prüfern gesprochen. Beide sagen, dass nach neuer Richtlinie die Auflagen umgesetzt werden müssen! Trotz Freigängigkeit oder abgedeckter Lauffläche.
Habe keine Lust auf hässliche Abdeckungen am Radhaus, dann kommen die Spurplatten eben nicht drauf.
15mm hinten wurden mir übrigens (TÜV) eingetragen im Oktober. Dann bleibts so im Winter. Fahre die 19 Zoll Alus.
Was aber meine eigentliche Sorge ist: Diese Richtlinie gilt ja dann auch für sämtliche Räder. Fahre im Sommer 8x19 mit 245/45 R19 ET45 mit 5mm Spurverbreiterung hinten. Problemlos eingetragen in 2019.
Wollte im Sommer Richtung 8x20 mit 245/40 R20 ET 40 oder 8,5x20 mit 245/40 ET 40 umsteigen.
Überall (auch bei höherer ET) sind in den Gutachten Radabdeckungen vorgeschrieben.
Würde also bedeuten, dass mir das kein Mensch einträgt.
Habt ihr die Erfahrungen auch schon gemacht?
Gruß
Chris
Bisher gab es einen Entscheidungsspielraum des Prüfers. Einer sagt ja und ein anderer sagt nein.
Das ja bzw. nein war auch vom Überstand des Reifenprofils über das Radhaus abhängig. Jede Reifenmarke hat eine unterschiedliche Breite vom Reifenprofil.
Ich würde den Umbau in deinem Fall auch lassen. Manches wird immer doller