Um die LPG Anlage pflichtgemäß in die Fahrzeugpapiere (ZLB Teil I und II) eintragen zu können, wollte ich online einen Termin beim örtlichen LABO (Landesamt für Bürgerliche Ordnungsangelegenheiten, wat`n Wort?) vereinbaren.
Nix is! LABO hat den privaten Publikumsverkehr, bis auf dringende Notfälle die vorher bestätigt werden müssen, bis auf unbestimmte Zeit eingestellt. Zunächst auch im Sinne gegen COVID-19 ganz richtig so! An das LABO habe ich eine Anfrage gestellt, ob eine Eintragung auf dem Postweg möglich ist. Die Antwort steht noch aus.
Bleibt jedoch die Frage, darf ich fahren, wenn ich fahren muss? Schließlich, so hat mir das ein bekannter Mitarbeiter bei der DEKRA erklärt, ist die Betriebserlaubnis für das Kfz. erloschen und damit besteht rein rechtlich kein Versicherungsschutz mehr. Fahren oder nicht fahren, das ist hier die Frage!