Das gilt in ganz Deutschland (Bundesrecht). Also kann es auch B-AB 1234E oder aber nur CAS-AB 12E geben. 8 Zeichen ist die Obergrenze, wobei die mittleren Buchstaben max. 2 und die Zahlen links davon 4 und ein Zusatzzeichen sein dürfen. Wenn die Ortsbuchstaben 3 sind werden die Zahlen reduziert.
mit deiner Obergrenze 8 Zeichen kann stimmen, aber laut deiner Ausführung: B-AB 1234E, das sind bei mir 10 Zeichen, Leerzeichen mit gerechnet. Da ich in meinem Nummernschild 9 Zeichen habe, ist für das E kein Platz mehr deshalb die Plakette.