Erstmal danke für die viele Ratschläge-- so So Felge ist ausgesucht und auch der Reifen.
Der Händler hat mir die ABE rausgesucht und ich solle folgende Hinweise zu Kenntnis nehmen und ggf. befolgen.
Es werden:
itWHEELS ALICE Einteilig Glanzschwarz Wintertauglich 7.00 x 17 ET 50.00 5x114.30 |
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KLEBER KR-HP3 215/60 R17 96 H |
1.
Reifen bezogene Auflagen sind laut Gutachten nach Montage noch zu prüfen und nur sofern notwendig bzw. erforderlich auch noch zu erledigen!
215/60R17 96 nur wenn 16" Bereifung serienmäßig 12A Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Da gehts mMn nur um die Schneeketten, also erstmal kein Thema
Felgen bezogene Auflagen, sind laut Gutachten noch zu prüfen und nur sofern notwendig bzw. erforderlich auch noch zu erledigen!
2.
EG
geprüft für Fahrzeuge mit der EG Prüfnummer HYUNDAI TUCSON (TLE) e11*2007/46*2724*..
und einer Leistung von KW 85-136
die serienmäßig NICHT ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COCPapier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
wie ist das gemeint? Ausgeliefert wird meiner mit 225/55 R18 98V auf 7x18
3.
10B
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
Das bezieht sich ja auf den Speedindex also mit 96 H kein Thema.
4.
11B
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist nicht erforderlich,
wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
in meinen COC Papieren wird die Reifengröße NICHT genannt, das bedeutet ich muss die nachtragen lassen?
5.
74A
Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
kein Problem bekomme das Montagezeug dazu
Ich bin bei ein paar Punkten mir nicht wirklich sicher und werde da morgen nochmal nach haken.
Trotzdem interessieren mich eure Meinungen dazu, damit ich mir davon ein besseres Bild machen kann und ggf. einen Fehler finde.
In dem Sinne
Gruß
Kai