Beiträge von beko

    Hier ein Video vom FL, bei 11:24 ist das Notrad gut zu sehen

    Externer Inhalt www.youtube.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

    Hallo Torben,
    du hast selbst den endscheidenden Punkt genannt. Anmeldung zur Garantie in Deutschland. Im Normalfall wird beim Kauf eines Neuwagen (ggf. auch bei TZ) der Käufer durch den Händler zur Garantie angemeldet. Bei "grauen" hat man das dann selbst gemacht und ist zu einen Markenhändler gefahren und hat das KFZ dort angemeldet. Das lässt Hyundai aktuell nicht mehr zu. Auf der Homepage von Hyundai steht ganz klar: 5 Jahre europaweite Garantie bei direkten verkauf an den Endkunden. d.h. die Anmeldung zur Garantie muss im Land des Verkaufes auf den Endkunden erfolgen. Ist das geschehen, dann stehst dein Auto im System und alles ist gut. Es gibt aber zum einen EU Händler die dieses nicht machen, dann landet man im CPP. Oder aber auch (hier auch schon Berichtet) deutsche Händler die versuchen trotz gültiger Garantie die Kunden in das CPP-Programm zu bekommen. Denn wenn du das unterschreibst, dann akzeptierst du die Regeln von Hyundai. Das Ganze ist aber noch nicht gerichtlich geklärt ob diese Einschränkung des EU Binnenmarktes so korrekt ist. Hyundai ist sich da wohl selbst nicht so sicher, sonnst gäbe es kein CPP. Da dadurch es erst mal für den Endkunden keine direkten Probleme gibt, klagt auch keiner. Und die die Unterschreiben haben können nicht mehr klagen (Vertragsfreiheit)
    Interessant ist, das KIA bis jetzt da keine Probleme macht und die geben 7 Jahre Garantie. Gleicher Konzern.

    Hyundai versucht hier den "grauen" Markt auszuschalten. Aber wie immer im Leben kommt es auf das Kleingedruckte an.
    Hyundai gibt europaweit 5 Jahre Garantie an Endkunden (müssen sie, Europarecht). Bei Zwischenhandel sagt Hyundai nein, bietet aber den betroffen Endkunden ihr CPP Programm (1x pro Kunden) an. Soweit ich weiß ist das aber noch nicht endgültig gerichtlich geklärt ob so zulässig. Der Handel umgeht das entweder durch Fahrzeugvermittlung oder Anmeldung zur Garantie auf dem Namen des Endkäufers im Herkunftsland. Damit ist man in Belgien, Rumänien etc. offiziell als Endkunde zur Garantie angemeldet und diese gilt ja in der ganzen EU. Das machen aber nicht alle Händler. Also entweder hast du ein Serviceheft auf deinen Namen aus dem entsprechenden Land (Tagezulassung im Herkunftsland geht auch), oder du musst das CPP-Programm nutzen. Wobei es wohl immer wieder Händler in Deutschland gibt die versuchen trotz vorliegender Anmeldung der Europa-Garantie die Kunden in das CPP Programm zu drängen. Diesbezüglich gibt es entsprechende Erfahrungsberichte hier im Forum.

    Bei meinen Bulgaren war das Handbuch auf Englisch und das Serviceheft auf Bulgarisch/Englisch mit dabei. Das deutsche Handbuch habe ich aus dem Netz sowie über die Hyundai App auf mein Telefon geladen.

    Da wiederspricht der Händler aber dem was auf der Homepage von Hyundai zu dem Thema Garantie steht. Der Teufel steckt da im Detail. Garantie gilt Eu weit bei Verkauf direkt an Endkunden und Anmeldung zur Garantie im Verkaufsland. Wenn dein Auto in Belgien offiziell Zugelassen wurde, dann wurde er auch dort zur Garantie angemeldet.
    P.s. die Garantie beginnt nur in Deutschland mit der Zulassung. im Rest der EU mit Auslieferung an den Händler. Ein seriöser Händler wird dir das sagen.

    So, ich habe gesten mal einen 185 Reifen in meine Mulde gelegt, der Boden passt nicht komplett. Es fehlen gute 2cm. In der Mulde sind aber Gewinde vorhanden um hier ein Notrad zu befestigen. Ich habe letztens bei Youtube ein Video gesehen wo bei einen VL ein Notrad in der Mulde zu sehen war. Leider finde ich es nicht mehr. Es scheint also zu gehen.