Hallo Torben,
du hast selbst den endscheidenden Punkt genannt. Anmeldung zur Garantie in Deutschland. Im Normalfall wird beim Kauf eines Neuwagen (ggf. auch bei TZ) der Käufer durch den Händler zur Garantie angemeldet. Bei "grauen" hat man das dann selbst gemacht und ist zu einen Markenhändler gefahren und hat das KFZ dort angemeldet. Das lässt Hyundai aktuell nicht mehr zu. Auf der Homepage von Hyundai steht ganz klar: 5 Jahre europaweite Garantie bei direkten verkauf an den Endkunden. d.h. die Anmeldung zur Garantie muss im Land des Verkaufes auf den Endkunden erfolgen. Ist das geschehen, dann stehst dein Auto im System und alles ist gut. Es gibt aber zum einen EU Händler die dieses nicht machen, dann landet man im CPP. Oder aber auch (hier auch schon Berichtet) deutsche Händler die versuchen trotz gültiger Garantie die Kunden in das CPP-Programm zu bekommen. Denn wenn du das unterschreibst, dann akzeptierst du die Regeln von Hyundai. Das Ganze ist aber noch nicht gerichtlich geklärt ob diese Einschränkung des EU Binnenmarktes so korrekt ist. Hyundai ist sich da wohl selbst nicht so sicher, sonnst gäbe es kein CPP. Da dadurch es erst mal für den Endkunden keine direkten Probleme gibt, klagt auch keiner. Und die die Unterschreiben haben können nicht mehr klagen (Vertragsfreiheit)
Interessant ist, das KIA bis jetzt da keine Probleme macht und die geben 7 Jahre Garantie. Gleicher Konzern.