Hallo alle miteinander,
Hab da mal eine Frage .
Bei mir wurde die Doppelkupplung getauscht mit Softwareupdate. Leider hat die Werkstatt dabei das Steuergerät geschrottet da bin Hyundai eine fehlerhafte Software auf den Server lag.
Nun dauert eine Lieferung von dem Steuergerät 6-8 Wochen.
Hab ich da Anspruch auf ein Leihwagen?
Hallo Falke,
wenn ich das richtig verstanden habe, hast Du der Werkstatt den Auftrag erteilt, die Doppelkupplung zu wechseln bzw. zu tauschen. Die Werkstatt hat die Arbeiten durchgeführt, allerdings dabei einen Schaden am Steuergerät verursacht - richtig?
Zunächst ist zu klären, dass der Schaden am Steuergerät durch die falsche Software verursacht wurde, dass musst Du nachweisen oder die Werkstatt räumt ein, dass der Schaden durch die fehlerhafte Software entstanden ist.
Trifft es zu, dass die Werkstatt einräunt, den Schaden durch die Software verursacht zu haben, gilt zunächst das Verursacherprinzip im Innenverhältnis zwischen der Werkstatt und Dir, dass bedeutet Du hast Anspruch darauf,
dass der Schaden zu Lasten der Werkstatt behoben wird.
Die nächste Frage die zu klären ist ob Du Anspruch auf Schadensersatz hast?
Schadensersatz wäre in diesem Fall der Leihwagen, wenn Du keinen "Ersatzwagen" nimmst, könntest Du als Schadensersatz auch Nutzugsausfall geltend machen.
Ist die Repararturdauer unzumutbar, wovon man bei 6 bis 8 Wochen ausgehen kann, steht Dir ein Leihwagen oder Nutzungsausfall zu.
Hier spielt es keine Rolle ob Du und bei welchem Händler Du ein EU-Fahrzeug gekauft hast, weil es hier nicht um eine Garantieleistung geht, sondern um einen Schaden der von der Werkstatt verursacht wurde.
Das Hyundai sich Dir gegenüber nicht in der Pflicht sieht ist nachvollziehbar, Du hast mit Hyundai keinen Werkvertrag geschlossen, der Reparaturauftrag ging an die Werkstatt, mit denen hast Du einen s. g. Werkvertrag geschlossen.
Die Werkstatt hingegen kann, wenn sie nachweisen kann, dass Hyundai die falsche Software "geliefert" hat, Ansprüche gegen Hyundai geltend machen.
Ich habe versucht die Situation nach meinem Rechtsverständnis zu bewerten ohne das BGB zu bemühen, so wie sich die ganze Situation darstellt, würde ich an Deiner Stelle keinesfalls 6 bis 8 Wochen ohne Schadensersatz auf mein Fahrzeug verzichten, daher empfehle ich Dir noch mal mit der Werkstatt zu reden, denen Deine Rechtsansichten deutlich machen und ganz klar zum Ausdruck bringen, dass Du einen Anwalt einschalten wirst.
Beste Grüße
status1953