Beiträge von status1953

    Hallo alle miteinander,


    Hab da mal eine Frage .
    Bei mir wurde die Doppelkupplung getauscht mit Softwareupdate. Leider hat die Werkstatt dabei das Steuergerät geschrottet da bin Hyundai eine fehlerhafte Software auf den Server lag.
    Nun dauert eine Lieferung von dem Steuergerät 6-8 Wochen.
    Hab ich da Anspruch auf ein Leihwagen?

    Hallo Falke,


    wenn ich das richtig verstanden habe, hast Du der Werkstatt den Auftrag erteilt, die Doppelkupplung zu wechseln bzw. zu tauschen. Die Werkstatt hat die Arbeiten durchgeführt, allerdings dabei einen Schaden am Steuergerät verursacht - richtig?


    Zunächst ist zu klären, dass der Schaden am Steuergerät durch die falsche Software verursacht wurde, dass musst Du nachweisen oder die Werkstatt räumt ein, dass der Schaden durch die fehlerhafte Software entstanden ist.


    Trifft es zu, dass die Werkstatt einräunt, den Schaden durch die Software verursacht zu haben, gilt zunächst das Verursacherprinzip im Innenverhältnis zwischen der Werkstatt und Dir, dass bedeutet Du hast Anspruch darauf,
    dass der Schaden zu Lasten der Werkstatt behoben wird.


    Die nächste Frage die zu klären ist ob Du Anspruch auf Schadensersatz hast?


    Schadensersatz wäre in diesem Fall der Leihwagen, wenn Du keinen "Ersatzwagen" nimmst, könntest Du als Schadensersatz auch Nutzugsausfall geltend machen.


    Ist die Repararturdauer unzumutbar, wovon man bei 6 bis 8 Wochen ausgehen kann, steht Dir ein Leihwagen oder Nutzungsausfall zu.


    Hier spielt es keine Rolle ob Du und bei welchem Händler Du ein EU-Fahrzeug gekauft hast, weil es hier nicht um eine Garantieleistung geht, sondern um einen Schaden der von der Werkstatt verursacht wurde.


    Das Hyundai sich Dir gegenüber nicht in der Pflicht sieht ist nachvollziehbar, Du hast mit Hyundai keinen Werkvertrag geschlossen, der Reparaturauftrag ging an die Werkstatt, mit denen hast Du einen s. g. Werkvertrag geschlossen.


    Die Werkstatt hingegen kann, wenn sie nachweisen kann, dass Hyundai die falsche Software "geliefert" hat, Ansprüche gegen Hyundai geltend machen.


    Ich habe versucht die Situation nach meinem Rechtsverständnis zu bewerten ohne das BGB zu bemühen, so wie sich die ganze Situation darstellt, würde ich an Deiner Stelle keinesfalls 6 bis 8 Wochen ohne Schadensersatz auf mein Fahrzeug verzichten, daher empfehle ich Dir noch mal mit der Werkstatt zu reden, denen Deine Rechtsansichten deutlich machen und ganz klar zum Ausdruck bringen, dass Du einen Anwalt einschalten wirst.


    Beste Grüße
    status1953

    Nee, sollte auch nichts Neues sein. Ich habe hier gelernt, dass das Forum vom wiederholen lebt. Gerade, was den Verbrauch betrifft. :):sleeping:

    Moin, so sehe ich es auch, es muss nicht grundsätzlich immer etwas Neues sein.
    Eigene Ergebnisse, Erkenntnisse und Erfahrungen die man erst mit der Zeit macht, machen kann, im Forum zu prublizieren, bedeutet nicht, dass ein "altes" Thema erneut zur Diskussion gestellt wird.
    Vielmehr, so sehe ich es zumindest, werden dadurch immer wieder Unterschiede z. B. was den Verbrauch angeht, deutlich.

    Moin, mein Dicker hat bereits mehrfach über längere Zeit in der Garage gestanden, zuletzt 16 Tage über die Jahreswenden 2019/2020
    er ist immer ohne Probleme und sofort angesprungen.


    Gruß
    Kalle

    Leute, Leute,
    wir unterhalten uns hier im Forum über unsere "Tucson`s" nicht mehr und nicht weniger.


    Jeder kann hier doch seine Meinungen und Ansichten nach seiner "Fasson" schreiben, selbst wenn Themen schon mal beschrieben und kommentiert wurde, geht davon die Welt sicher nicht unter.


    Äußerungen wie "Begriffstutzige" oder persönliche "Animositäten" sind kaum Zielführen und vergiften nur den ansonsten freundlichen und nachsichtigen Umgang hier im Forum.


    In dem Sinne, bleibt gesund, dass ist derzeit sicher wichtiger als Fußmatten etc. :D


    Beste Grüße
    Kalle

    Moin zusammen,


    die dunkelrote Plakette auf dem Nummernschild meines "Dicken" sieht echt gut aus :D
    Nach drei Jahren und 55 153 Kilometern war mein Dicker heute zum TÜV - ohne Mängel - bestanden :D
    Ich hatte eigentlich damit gerechnet das die hintere Bremse nach 55 tkm (Automatik) am Limit ist, Bremsscheiben sind kaum abgenutzt,
    die Belege haben noch 50 % - echt super finde ich.


    Allen ein schönes Wochenende und bleibt vom Virus verschont.


    Beste Grüße
    Kalle

    von wann ist die BA und wann wurde die Änderung zu den Blitzer Apps veröffentlicht?

    Autofahrer, die künftig mit laufender Blitzer-App oder Blitzerwarner-Funktion eines Navigationsgerätes fahren, machen sich strafbar.
    In der Gesetzenovelle wurde dem § 23 der StVO ein entsprechender Passus hinzufügt.


    Der Bundesrat hat der Gesetzesnovelle am 14.02.2020 zugestimmt, sobald die neue Version des § 23 Abs. 1 StVO im Bundesgesetzblatt veröffentlich ist, tritt es mit dem dort genannten Datum in Kraft.
    In den letzten Bundesgesetzblättern Nr. 7 vom 19.02.2020 und Nr. 8 vom 21.02.2020 wurde bisher nichts veröffentlicht, daher steht m. E. die Veröffentlichung im Bundesgesetzballt noch aus und somit die Rechtswirksamkeit.


    Anmerkung: Kurios ist, dass der geänderte § 23 Abs.1 StVO sich weiterhin nur auf den Fahrzeugführer, nicht aber auf den Beifahrer bezieht, ob und wie das in der Praxis umzusetzen ist bezweifeln bereits jetzt etliche
    Verkehr- und Rechtsexperten. Ebenso kurios ist, dass die Polizei weiterhin berechtigt ist, Radarwarngeräte zu beschlagnahmen und Störsender einzuziehen und zu zerstören.
    Smartphones und Navigationsgeräte hingegen bleiben beim Besitzer, da deren vorrangige Funktion nicht das Warnen vor Blitzern ist.

    Mein Dicker hat mich in den knapp 3 Jahren, ohne ein Problem, fast 54 000 Kilometer durch die Lande gefahren, es wären rund 2 500 KM mehr geworden, doch die letzten beiden Sommer war super, dass habe ich ausgenutzt und
    habe meiner "alte Dame - BMW K 100 -" öfter mal das kurvenreiche Münsterland gezeigt... :D


    Euch Allen ein schönes Wochenende :D