Zitat:Was ich nachdem montieren immer mache ist etwas UBS auf die Punkte sprühe. Das schadet nicht und beugt dem Rost vor.
Wie denn? Ubs ist doch, warum auch immer, gesperrt worden.
Zitat:Was ich nachdem montieren immer mache ist etwas UBS auf die Punkte sprühe. Das schadet nicht und beugt dem Rost vor.
Wie denn? Ubs ist doch, warum auch immer, gesperrt worden.
Dieses leidige Thema haben wir hier im Forum schon häufig gelesen, ist meines Wissens nicht mehr ganz so einfach reinzukommen. Irgendwo hier im Forum steht da was drüber, mehrfach.
Das der Wagenheber auf dem Schweller, einem Hohlkörper, aufliegt, glaube ich kaum. Denke eher, dass es die verstärkte Falz ist, wo das Gewicht aufliegt. Bei meinem Kia war es zumindest so. Und die Hebebühne der Werkstatt trifft ja auch nur die Falz.
Bei mir ist es immer die Differenz Tachostand zwischen 01. Januar und 31. Dezember.
Innen darf ich umrüsten, aussen nicht.
Richtig lesen und verstehen würde ich da mal raten. Und das ist jetzt nicht das 4. mal, wie es vorher auch nicht das 3. mal war. Und ich bestehe hier auf nichts, sondern merke nur an, und hoffe immer noch, daß solche Umrüstungen auch irgendwann mal richtig geahndet werden. Meine Hoffnung stirbt zuletzt. Aber wie hättest du weiter oben geschrieben? Ja, genau, wir sollten es dabei belassen.
Aber dadurch werden diese nicht legaler.
Das Problem ist das, daß es VERBOTEN ist, die Lichttechnik umzurüsten. Dadurch erlischt ja die Betriebserlaubnis , und nicht deshalb, weil ich zur Prüfung alles zurückbaue. Aber macht was ihr wollt, hoffe nur ihr werdet auch dafür Verantwortlich gemacht. Das wünsche ich mir wirklich so sehr.