Ich bin heute zufällig bei einem sehr kompetenten Hyundai Händler vorbeigekommen. Ich habe ihm mein Angebot für den EU Tucson gezeigt und er hat, nachdem er seine ganzen Vorlauffahrzeuge gecheckt hat gemeint, dass der Preis noch unter seinem Einkaufspreis liegt. Zum Thema Garantie hat er auch gesagt, dass die FIN überhaupt nichts bringt. Ich sollte mir stattdessen die 5 Jahre Herstellergarantie im Kaufvertrag zusichern lassen, dann gibt er das im System so ein und ich als Kunde hätte dann Anspruch darauf. Den Rest, auch evtl. rechtliche Themen, würde dann Hyundai direkt mit dem EU Händler klären.
Dieser hat mir jetzt folgenden Satz in den Kaufvertrag geschrieben: "Garantie nach Herstellerangabe 5 Jahre ab Garantiebeginn im Serviceheft ".
Eigentlich müsste jetzt doch alles passen oder was meint Ihr?
Beiträge von Homeboy
-
-
Ich hatte dazu Hyundai Deutschland angeschrieben, die etwas verklausulierte Antwort hört sich nach meiner Interpretation ganz anders an:
"Folgendes können wir Ihnen zum Thema Garantie mitteilen:
Ab dem 1. März 2017 gilt die modellabhängige HYUNDAI Herstellergarantie von 3 bzw. 5 Jahren ohne Kilometerbegrenzung nur noch für solche Fahrzeuge, die ursprünglich von einem autorisierten HYUNDAI Vertragshändler an einen Endkunden verkauft wurden. Es kann ausnahmsweise in Abhängigkeit von Produktionsdatum sowie Liefer- und Lagerzeit vorkommen, dass ein Fahrzeug noch an die bisherigen Garantiebedingungen geknüpft ist. Ob die bisherigen oder die neuen Garantiebedingungen für ein bestimmtes Fahrzeug gelten, kann Ihnen nur der Verkäufer des Fahrzeugs mitteilen und schriftlich bestätigen. Wenn für das Fahrzeug allerdings die neuen Garantiebedingungen gelten, kann es im Falle des Kaufs bei einem nicht autorisierten Händler nicht über die 3- bzw. 5-Jahres-Garantie verfügen. Die Garantieleistungen sind ausführlich auf der Hyundai Homepage unter http://www.hyundai.de/Beratung-Kauf/Garantien.html aufgeführt."Ich denke, dass ohne die FIN und einer tatsächlichen Abfrage durch einen Hyundai Händler alles nur Spekulation ist. Ich habe jetzt mal die FIN beim Verkäufer angefordert und bin mal gespannt, ob ich sie bekomme.
-
Danke schon mal für die Antworten. Das hört sich ja dann doch einigermaßen hoffnungsvoll an. Der Wagen für den ich mich interessiere kommt wohl auch aus Belgien. Was ist eine FIN? Kann ich diese Anfrage auch machen bevor ich das Fahrzeug gekauft habe, wenn mir der Händler den FIN im Vorfeld übermittelt?
-
Hallo zusammen,
wahrscheinlich wurde das Thema in einem der über 300 Posts besprochen, ich frage aber trotzdem noch mal und bitte schon mal vorab um Verständnis. Eigentlich ist die Regelung ja ziemlich eindeutig in den letzten Posts zusammengefasst. Ich habe den freien Händler mehrmals auf die Garantie Regelung angesprochen und er behauptet steif und fest, dass ich die 5 Jahre Herstellergarantie erhalte. Folgende E-Mail habe ich heute dazu erhalten:
..."Wie besprochen bestätige ich Ihnen das der Hyundai Tucson die 5 Jahre Herstellergarantie besitzt.
Das Fahrzeug hat am 15.03.2018 eine Tageszulassung im Ausland erhalten."
Es ist ein ziemlich großer Händler der hunderte Fahrzeuge in Autoscout etc. anbietet, können die so dreist sein, dass die einfach etwas behaupten und dann habe ich als Kunde Pech gehabt oder andersherum gefragt, gibt es einen Weg, dass ich mich absichern kann? Wir haben uns diverse Angebote bei Händlern vor Ort eingeholt, der Preisunterschied ist jedoch recht groß, so dass es schon verlockend ist hier zuzuschlagen.
Danke schon mal vorab.