Beiträge von uweastfalk

    wenn ich die 4,5 Jahre Garantie bekommen hätte, würde ich hier nichts schreiben.
    Ich habe von Anfang an geschrieben, das Hyundai mir die Herstellergarantie verweigert, weil es sich um ein EU-Fahrzeug handelt und das ich nur die gesetzliche Gewährleistung durch meinen EU-Händler habe.
    Das bringt mir aber nichts, weil nach einem halben Jahr die Beweispflicht umgekehrt wird.
    Mein EU-Händler hat mit der 5 Jahresgarantie, bzw. nur noch 4,5 Jahre Hyundaigarantie geworben.
    Deshalb habe ich mir das EU-Fahrzeug gekauft und jetzt wird die Garantie von Hyundai abgelehnt, weil sie Ihre Garantiebestimmungen geändert haben.
    Darüber aber hätte mich mein EU-Händler informieren müssen, was er aber nicht getan hat.
    Also ist das für mich Betrug oder zumkindest böswillige Täuschung von meinem EU-Händler.

    Hallo Tucsongemeinde,


    wenn ich hier von Betrug und böswilliger Täuschung schreibe, dann bezieht sich das natürlich nicht auf Hyundai, sondern auf meinen EU-Händler.
    Vielleicht bin ich mit dem EU-Fahrzeug auch etwas zu blauäugig herangegangen.
    Ich habe jedenfalls vorher noch nie die Internetseite von Hyundai Deutschland besucht, obwohl wir seit Jahren Hyundai fahren.
    Meine Frau fährt den i30 und ich habe den i40 Kombi gefahren. Allerdings beide bei einem deutschehn Hyundaihändler gekauft.
    Deshalb habe ich mir auch keine Gedanken um die Garantie gemacht, weil bei allen Internetangeboten meines EU-Händlers immer die 5 Jahres Garantie in den Angeboten stand.
    Von einer Änderung der Hyundai-Garantiebestimmungen habe ich erst hier im Forum erfahren.
    Also hätte mich mein EU-Händler darauf aufmerksam machen müssen und mir nicht noch groß erklären, das meine Garantie wegen der Tageszulassung in Holland nur noch 4,5 Jahre beträgt.


    Das sehe ich als Betrug und böswillige Täuschung und dagegen werde ich vorgehen.


    Man kann ja von mir behaupten was man will, aber so bescheuert bin ich nun doch wieder nicht, ein neues Auto ohne Garantie zu kaufen.

    Dann hätte der Verkäufer mich zumindest davon unterrichten müssen und mich nicht noch expliziet darauf hinzuweisen, dass meine Garantiezeit nur noch 4,5 Jahre läuft wegen der Tageszulassung in Holland.
    Hat er aber nicht.
    Folglich ist das Betrug und böswillige Täuschung.

    Das mit der Rechtssicherheit sehe ich etwas anders.
    Immerhin bin ich im Besitz eiones von dem holländischen Händler abgestempeltes Garantie- und Serviceheft von diesem Fahrzeug mit eingetragener Fahrzeugnummer, in dem expliziet die 60 Monate Garantie und die Mobilitätsgarantie sowie die Garantie gegen Durchrosten von Hyundai garantiert wird

    Garantieversprechen des EU-Händlers waren 5 Jahre Hyundaigarantie.
    Hat mich noch explizied darauf hingewiesen, dass durch die Tageszulassung im Oktober 2017 jetzt nur noch 4,5 Jahre Garantie bestehen, die ich bei jedem Hyundaihändler anmelden und einlösen kann, da bei dem Fahrzeug ein Garantie- und Serviceheft mit Stempel des Hyundaihändlers dabei ist.
    War auch dabei, aber eben auf holländisch und nichts zum Eintragen, da in den Niederlande der Service in digitaler Form eingetragen wird.
    Aber auch auf holländisch werden die 60 Monate währende Garantie bestätigt.
    Der EU-Händler hat auch auf seinen Seiten mit der Garantie geworben.
    Nun hat er die Garantieversprechen alle rausgenommen, aber ich habe mir Hardcopys von den Internetanzeigen gemacht.
    Werde am Montag mit meinem Rechtsanwalt mein weiteres Vorgehen absprechen.