Deshalb habe ich prüfen in Thread 141 geschrieben.
Prüfen...? Wie willst du denn prüfen, ob z.B. dein bulgarischer Tucci dort auf deinen Namen zur 5-Jahres-Garantie angemeldet ist?
Und: was soll das bringen? Was würde dir eine solche Garantie im Ausland nützen? Würdest du bei einem Garantiefall z.B. eines defekten Schalters der Sitzheizung über 1000 km fahren um deine Garantie in einer bulgarischen Werkstatt einzuforden? Und was, wenn dein Tucci gar nicht fahrbereit wäre?
Und noch einmal meine Frage von zuvor: warum sollte denn eine Garantie im Herkunftsland gelten? Die Einschränkungen haben doch gar nichts mit dem Herkunftsland zu tun, wie Jim in verschiedenen Beiträgen durch Zitate schon gezeigt hatte (Stichwort: autorisierter Händler, Endkunde, ...). Zumindest in NL und BE gelten übrigens meines wissens die gleichen Einschränkungen wie bei HMD, ob das in allen Ländern so ist, müsste man mal nachlesen.
Wie schon gesagt: der Kummerkasten von Autobild könnte hilfreich sein, ändert aber erst mal nichts an den aktuellen Herstellergarantiebestimmungen.