Man muß sich im klaren sein, dass Veränderungen nichtgenehmigter Beleuchtung im Außenbereich des Fahrzeuges das Erlöschen der Betriebserlaubnis bedeutet und zur Folge hat, dass die HU nicht bestanden wird.
Meine Rückfahrscheinwerfer sind dem Prüfer nicht aufgefallen. Ich denke bei Kennzeichen-LED-Beleuchtung passiert das eher.
Ich hatte damals keine billige LED-Lampen für die Rückfahrleuchten eingebaut, sondern Markenware. War trotzem für mich unbefriedigend.
Muß jeder für sich entscheiden. Ich machs nicht wieder.
Schöne Grüße aus Brandenburg
Tucson 1.6 T-GDI 177 PS, Style, LED, Sicherheits- und Smart-Paket, Handschaltung, AHK, Farbe: White Sand, Deutsches Modell, EZ 02/2016