Beiträge von Volker-53

    Gewährleistung gibt nur der Händler, bei dem der Tucson gekauft wurde, nicht Hyundai.
    Außerdem sind die deutschen Gewährleistungsrichtlinen sowieso eine Mogelpackung, die für einen Käufer nur im ersten halben Jahr Rechtssicherheit bietet. In den restlichen 1 1/2 Jahren liegt die Beweislast beim Käufer.

    Ich denke, die Diskussion geht jetzt erst richtig los. Wie Mirko schon sagt, sind die HIntergründe interessant.
    Die Frage wäre auch, ob Uwe rechtlich dagegen vorgeht. Wer sagt denn, dass Hyundai damit durchkommt. Mein "nochnichtSchwiegersohn" hatte vor, sich in Kürze ebenfalls einen EU-Tucson zu kaufen und bemerkte gerade: Dann eben nicht. Hyundai ist für mich dann kein Thema mehr.


    Gruß
    Volker

    Ich wollte hier keine neue unnötige Diskussion lostreten. Aber es muss doch gestattet sein, fragen zu dürfen, ob jemand so ein neues Garantieheft besitzt, in denen diese Einschränkungen vermerkt sind. Nix anderes.



    Hyundai selbst schreibt doch auf der Homepage:




    In Abhängigkeit von Produktionsdatum und der Lagerzeit kann für ein Fahrzeug noch die frühere Garantieregelung gelten, wenn dies so im Garantie- und Wartungsheft bestimmt ist.




    Mein EU-Tucson ist von September 2017 und hat keine zusätzlichen Vermerke im Garantieheft. Da habe ich wohl Glück gehabt.
    Eigentlich ist es doch dann ganz einfach. Steht im Garantieheft diese Einschränkung drin, habe ich bei einem EU-Fahrzeug keine Garantie. Steht nix drin, habe ich Garantie


    Grüße
    Volker

    Ganz so sehe ich es nicht.
    Garantiegeber ist nicht Hyundai Deutschland oder Hyundai Holland, sondern der Hersteller selbst, der festlegt, wie die Garantieleistungen in den einzelnen Ländern auszusehen haben.
    Und wenn Hyundai die Gültigkeit dieser Garantieleistungen europaweit einheitlich gestaltet, kann ich sie auch europaweit in Anspruch nehmen, egal wo ich wohne.
    Auch zum Thema Vermittler habe ich eine andere Meinung, da ich denke, dass eine „Vermittlerprovision“ nicht so hoch ist, wie der Gewinn über die Margen. In der Regel ist es doch so, dass die meisten freien Händler nicht sehr groß sind und demnach auch keinen großen Gewinn aus einem Vermittlervertag erzielen würden.
    Die Praxis sieht anders aus. Große Ex- und Importfirmen ordern riesige Mengen an Fahrzeugen in den EU-Ländern, die die attraktivste Preise haben, um diese dann auf dem Markt anzubieten.
    Auch bin ich der Meinung, dass ein vom Vertragspartner abgestempeltes Serviceheft, egal vor es herkommt, eine Urkunde darstellt und damit rechtsgültig mit dem Fahrzeug verbunden ist.
    Grundsätzlich hat jeder gekaufte Hyundai eine 5 jährige Garantie, da bei Kauf ja nicht bekannt ist, was mit dem Fahrzeug weiter passieren soll.
    Und nun soll eine Garantie verweigert werden, wenn dieser gekaufte Hyundai weiter verkauft werden soll? Theoretisch könnte ich dies selbst sein. Hyundai gibt keine Auskunft darüber, wie lange ich „meinen Dicken“ behalten darf.
    Rechtlich sauber dürfte eine Garantie nur dann versagt werden können, wenn das Fahrzeug kein Garantieheft hat. Was ja wohl Hyundai dazu bewogen hat, die freien Händler aufzufordern, dieses einzubehalten.
    Also, wer ein Garantieheft für seinen Tucson hat, in dem keine Einschränkungen vermerkt sind, hat meiner Meinung auch Anspruch auf eine 5-jährige Garantie.


    Grüße
    Volker

    Hallo,
    hab mich mal auf den verschiedenen Hyundaiseiten in Europa umgeschaut.
    Bei allen sind die Hinweise auf die Garantiebedigungen gleich. Ist also nicht nur auf Deutschland beschränkt.
    Letztlich ist maßgebend, was im Service- und Garantieheft steht. Darauf wird auch überall hingewiesen. Eigentlich auch logisch, könnte es ja auch rein theoretisch unterschiedliche Garantiebedingungen für Fahrzeuge (herkömmliche, Hybrid oder Elektrofahrzeuge) eines Herstellers geben.


    Und da möchte ich auf meine ursprüngliche Frage zurückkommen. Gibt es mittlerweile Garantiehefte, die diese Einschränkung beinhalten? Das würde auch erklären, warum es 2017 Hinweise gab, dass Hyundai Unterlassungsklagen gegen freie Händler anstrebte, um die Aushändigung der „alten“ Garantiehefte zu unterbinden.


    Für mich würde das dann bedeuten, solange man ein Garantieheft besitzt, dass diese Einschränkung nicht hat, hat man auch 5 Jahre Garantie hat. Und das nicht nur im Herkunftsland, sondern europaweit.


    Grüße
    Volker

    Hallo Freunde,


    hab gestern zufällig eine Zeitungsanzeige der Sondermodelle "Passion" durchgelesen.
    Bei den Garantiebestimmungen steht im Gegensatz zu Website folgender Text:


    "Das Garantie- und Serviceheft kann vorsehen, dass die Hyundai 5-Jahre-Garantie für das Fahrzeug nur gilt, wenn diese ursprünglich von einem autorisierten Hyundai-Vertragshändler an einen Endkunden verkauft wurde"


    Gibt es denn jetzt neue Garantiehefte mit einem entsprechenden Hinweis auf die eingeschränkte Garantie?


    Grüße
    Volker

    vielen Dank für die Rückmeldung!


    Hast Du mit den Spurplatten auch die 245er Bereifung drauf?
    Wenn ja, habe ich das anhand des Reifenrechners mal durchprobiert. Theoretisch würden dann 8,5" Felgen mit ET35 und 235er Bereifung gehen.
    Was ja angeblich nicht machbar wäre.


    Bin ein wenig verwirrt.... :/

    Hallo zusammen.
    in der nächsten Zeit möchte ich mir für meinen Tucson 19 Zoll Zubehörfelgen zulegen.
    Nun habe ich in verschiedenen Aussagen gelesen, dass eine maximale Felgenbreite von 8,5 bei ET45 möglich wäre, ohne dass das Rad außerhalb des Radkastens liegt.
    Es gibt ja nicht so viele Felgen mit ET45, manche haben ET40 und weniger.
    Nun bin ich die ganze Zeit am Rätseln, wie sich das mit Reifengröße bzw. Felgenbreite in Verbindung mit der Einpresstiefe verhält.
    Dabei hatte ich folgende Grundgedanken und ich hoffe dass für den Leser einigermaßen verständlich rüberkommt.
    Ich denke, solange die Felgenbreite schmäler ist als die Reifenbreite, kann man den Reifenwulst bei einem Reifenhöhenverhältnis von 45 vernachlässigen.
    Also beschränke ich mich auf ET und Reifenbreite.
    Als Beispiel nehme ich die 19 Zoll Werksfelgen, die 7,5 Zoll breit sind und eine ET53 haben.
    Reifenbreite ist 245mm. Das heißt die Reifen sind beidseitig jeweils ca. 2,7 cm breiter als die Felge.
    Solange die ET gleich bleibt, ändert sich auch nichts an der Position des Reifens im Radhaus.
    Das müsste dann heißen, dass der Reifen auch bei einer 8,5“ Felge in der gleichen Position bleibt.
    Im Umkehrschluss könnte ich dann eine niedrigere ET mit einem schmäleren Reifen ausgleichen.
    Eine ET45 Felge beispielsweise verlagert die Felge 8mm nach außen und wenn ich dann einen 235er Reifen aufziehe, würde sich diese Kombi nur 3mm weiter nach außen verlagern.
    Ich selbst kenne kein Fahrzeug mit den 19“ Werksfelgen, aber sind diese wirklich so press an der Außenkante, dass nicht mehr möglich ist?
    Wenn ich lese, dass User sogar Spurplatten von 15-20mm montieren, verstehe ich das nicht so ganz. Das würde ja bedeuten, dass die Werksfelgen durch diese Platten dann nur eine ET von 38 bzw. 33 haben.
    Auf der Web-Site: http://www.reifenrechner.at/ sieht man das auch optisch sehr gut.


    Schon mal vielen Dank
    und schönes WE


    Volker

    Du solltest den Weg durch die Instanzen bis vor den Europäischen Gerichtshof gehen und gewinnen, sonst wird es keiner tun.
    Bedenke aber, dass sich hier noch niemand gemeldet hat, der neben der gesetzlichen Garantie keine Herstellergarantie von 5 Jahren erhalten hat. Lediglich die Angst geht um.
    Du mußt also erst diesen Fall schaffen, damit du überhaupt klagen kannst. Ansonsten bleibt alles heiße Luft.

    Mir ging es hierbei nur darzustellen, wie unausgegoren die ganze Vorgehensweise ist. Interessant wird es ja erst, wenn wirklich ein Garantiefall eintreten sollte. Bisher hatte ich das Glück, dass so etwas noch nie stattgefunden hat. Auch habe ich schon mehrfach gehört, dass selbst die Vertragshändler mit diesem Thema total überfordert sind. Hier steht der BvfK in der Pflicht, Klarheit zu schaffen. Ich als kleiner Sesselfurzer kann da auf EU-Ebene nur wenig erreichen. Was mich natürlich nicht davon abhalten würde, bei Verweigerung von Garantieleistungen anwaltlich dagegen vorzugehen.
    Ich kann mich noch gut erinnern, als ich selbst 1976 einen Ford Taunus aus Frankreich importiert hatte, mir Ford Köln die Garantie verweigert hatte. Als mein Anwalt dagegen interveniert hatte, knickte Ford ganz schnell ein.
    Damals gab es die EU noch nicht, damals hieß das EWG - kennen mit Sicherheit noch viele unter euch. Und da war die Gesetzgebung noch lange nicht so freizügig wie heute.


    Gruß
    Volker