Zum Beispiel gab es früher so Bremsleuchten für die Hutablage (also eine links und eine rechts im Heckfenster). Heute sind diese verboten!
Nein, sind erlaubt! StVZO § 53 Absatz 2, letzter Satz: Mehrspurige Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger dürfen mit zwei zusätzlichen, höher als 1 000 mm über der Fahrbahn liegenden, innen oder außen am Fahrzeug fest angebrachten Bremsleuchten ausgerüstet sein, die abweichend von Satz 6 auch höher als 1 500 mm über der Fahrbahn angebracht sein dürfen. Sie müssen so weit wie möglich voneinander entfernt angebracht sein.