Beiträge von Maximilian

    Ich gebe Jim da Recht. Eine Waschanlage kann eigentlich den Lack nicht schädigen, wenn die Lackierung vorher einwandfrei war (abgesehen von den "üblichen" Feinstkratzern).


    Es gibt ja nur zwei Lösungen:


    Entweder hat es dir da an einer Stelle tatsächlich den Klarlack weggeblasen; dann bleibt ein matter Fleck Grundlack zurück.


    Oder es ist oberflächlich was auf den Lack draufgekommen; whatever.


    Fühl mal drüber. Wenn die Stelle ganz eben ist und sich nur leicht "stumpf" anfühlt, dann ist der Klarlack weg und somit meiner Meinung nach ein Fehler bei der Lackierung (keine Ahnung warum, aber Garantie von Hyundai).
    Oder du fühlst Unebenheiten und hast das Gefühl, das da was über dem eigentlichen Lack drüber ist; das fühlt sich dann einfach nicht mehr glatt an. Dann würde ich es entweder mit Baumharzentferner versuchen, oder mit Reinigungsknete für Lack.

    Nochmal kurz zur Frage, warum überhaupt eine automatische Regulierung vorgeschrieben ist:


    Weil der allgemeine Autofahrer auf Deutschlands Straßen das Mitdenken nicht erfunden hat. Es fahren genügend Fahrzeuge rum, die beladen sind und wo der Fahrer zu dusselig ist, die Scheinwerferhöhe manuell zu regulieren.
    Da durch den erhöhten Lichtstrom von Xenon auch eine noch höhere Blendgefahr besteht, schreibt der Gesetzgeber dafür also eine Automatik vor.


    Etwas ähnliches gibt es auch noch. Mit zu geringem Reifenluftdruck fahren ist gefährlich. Lernt jeder in der Fahrschule, oder?
    Der Autofahrer ist scheinbar zu doof, regelmäßig den Druck zu kontrollieren. Und so haben wir jetzt eine Reifendruckkontrolle vorgeschrieben.


    Es wird Zeitdas ein Gesetz auf den Markt kommt welches jeden Fahrzeugführer verpflichtet, im Keller nochmal nach seinem Hirn zu suchen.


    Sry; nicht ganz das Thema hier, aber das musste jetzt raus....lol...

    Da hab ich andere Informationen. Die Lumen beziehen sich auf die Höhenverstellung. Die Waschanlage ist nicht mehr vorgeschrieben. Mercedes bietet diese z.B. in neuen Modellen mit LED schon gar nicht mehr an, soweit ich weiß. Und auch im VW Konzern fängt man mit den neuen Modellen an, die Scheinwerferreinigungsanlage in das Winterpaket zu integrieren; unabhängig davon welcher Scheinwerfertyp verbaut ist.

    Also eigentlich sollte beim TÜV die Einstellung der Scheinwerfer immer mitgeprüft werden.


    Wegen der Scheinwerferreinigungsanlage würde ich mir keine Sorgen machen, da diese für LED nicht vorgeschrieben ist. Mercedes z.B. streicht diese daher gerade ersatzlos aus dem Programm.
    Die automatische Höhenregulierung ist nur vorgeschrieben, wenn die Lichtquelle einen Soll-Lichtstrom von 2000 Lumen überschreitet. Bei LED wird das HINTER der Linse gemessen, bei Xenon direkt an der Lichtquelle.
    Das der Tucson sowohl die automatische Höhenregulierung wie auch die Waschanlage ab Werk bei LED drin hat, ist ein Goodie von Hyundai; mehr nicht.


    Bring also in Erfahrung wie groß der Lichtstrom bei den Scheinwerfern ist. Bis 2000 Lumen sollte ein Tausch problemlos möglich sein, wenn alle sonstigen Vorschriften erfüllt sind; Tagfahrlicht, Fernlicht usw.
    Beim TÜV gilt, was an Lichtquellen am Auto montiert und erlaubt ist, muss auch einwandfrei funktionieren. Sonst nix TÜV (Nebelscheinwerfer z.B. sind nicht vorgeschrieben. Sind sie aber am Fahrzeug, müssen sie funktionieren, sonst nix Plakette)


    Bei so richtig alten Autos gab es ja früher auch teilweise die Möglichkeit, die tollen BiLux Scheinwerfer gegen die H4 Variante komplett zu tauschen.

    Das klingt ja alles überaus gut. Da kann ich mich ja auf die Lieferung freuen. Nur das Soundsystem wird wohl nicht an die Sony Anlagen der letzten Autos rankommen. Da lässt sich ja dann zur Not abhelfen ;)

    Wie zufrieden seit ihr bisher mit eurem Tucson in Sachen Motor / Getriebe, Geräuschentwicklung, knarzende Innenverkleidung o.ä.?


    Gibt es klare Schwachstellen? Und was habt ihr da ggf für Lösungen gefunden?


    Wie sehen eure Erfahrungen mit dem Freundlichen aus? Vom Kauf über Inspektion und Garantieabwicklungen?


    Würde mich einfach mal interessieren.

    Warum haben das andere Fahrzeuge ( Mercedes)?

    Schau mal in den link von DAhn. Wenn das Tagfahrlicht gleichzeitig als Positionslicht zugelassen ist, dann darf auch TFL mit Abblendlicht leuchten. Kommt halt drauf an, wie der Hersteller das konstruiert hat, und wie er dann für das jeweilige Fahrzeug die Typgenehmigung beantragt hat. Reine TFL dürfen eben nicht immer mitleuchten. Kann man sicherlich iwie umbauen, gibt aber dann bei kundigen Prüfern keinen TÜV mehr.

    Meines Wissens nach gilt die automatische Höhenverstellung und die Scheinwerferreinigungsanlage nur für Xenon Scheinwerfer.
    Beides ist für LED Scheinwerfer nicht in der StVZO vorgeschrieben.


    Über Sinn oder Unsinn dieser Regelung müssen wir uns glaube ich nicht unterhalten...lol...


    Wird aber wohl trotzdem ne ganze Stange Geld kosten, da auch Scheinwerfer mittlerweile über CAN Bus angesteuert werden. Mal eben die Scheinwerfertechnologie wechseln ist leider mehr wie nur Scheinwerfer tauschen.

    Also sorry.
    Der Hersteller wird sich sicher etwas dabei gedacht haben, als er die Bremsanlage für das Fahrzeug konfigurierte.
    Einfach Bauteile wegzulassen weil der Zubehörkram nicht dem Original entspricht, finde ich etwas einfach. Auch wenn es vielleicht kein Überlebenswichtiges Bauteil sein mag, gehört es trotzdem dran.
    Und selber Löcher irgendwo reinbohren??? Ich würde mal behaupten, das bei fehlen der Federn die gesamten Beläge keine Freigabe von Hyundai haben können. Es sein denn, Hyundai hat das in der laufenden Serie modifiziert, lässt diese auch zukünftig immer weg und gibt das so frei.


    Wenn wir das jetzt so spitz sehen würden, dann erlischt genau genommen bei Einbau von nicht freigegebenen Teilen die Betriebserlaubniss des Fahrzeugs; und somit der Versicherungsschutz.


    Wir sprechen hier von einer Bremse. Es gibt nicht viele Bauteile am Fahrzeug die euch das Überleben in gefährlichen Situationen so sichern wie diese!!!!!


    Und dies dann als Nichtfachkraft nach eigenem Ermessen zu "reparieren" ist schlicht grob fahrlässig.


    Investiert doch einfach in vernünftiges Material oder holt euch den Rat einer Vertragswerkstatt bei offensichtlichen Abweichungen vom Original.