Ich finde die Garantiebedingungen von der Hyundai-Seite (von heute) recht eindeutig. Ich glaube der Text auf dieser Seite lautete schon mal anders.
Zitat: "Das Hyundai Garantiepaket* für das Fahrzeug gilt nur, wenn dieses ursprünglich von einem autorisierten Hyundai Vertragshändler in Europa an einen Endkunden verkauft wurde**.
** Unter „Endkunde“ ist eine Einzelperson, ein Unternehmen oder sonstige juristische Person zu verstehen, die (I) ein Hyundai Neufahrzeug von einem autorisierten Hyundai Vertragshändler nicht zum Zwecke des Weiterverkaufs erwirbt oder die (II) ein Hyundai Fahrzeug erwirbt, das ursprünglich durch eine Einzelperson, ein Unternehmen oder sonstige juristische Person von einem autorisierten Hyundai Vertragshändler nicht zum Zwecke des Wiederverkaufs gekauft wurde. Unter „Europa“ ist der europäische Wirtschaftsraum (EWR) und die Schweiz zu verstehen. Die 5 Jahres-Garantie ohne Kilometerbegrenzung wurde insoweit geändert. In Abhängigkeit von Produktionsdatum und der Lagerzeit kann für ein Fahrzeug noch die frühere Garantieregelung gelten, wenn dies so im Garantie- und Wartungsheft bestimmt ist. Bitte wenden Sie sich gegebenenfalls an Ihren autorisierten Hyundai Händler."
Kaufst du direkt von einem europäischen Händer, dann 5 Jahre Garantie. Kaufst du von einem Zwischenhändler, dann ist nichts mit 5 Jahren.
Interessant wird es, wenn der Zwischenhändler behauptet, er wollte das Fahrzeug als Endkunde selbst nutzen und hat es dann weiterverkauft...
Auf der sicheren Seite scheint man nur zu sein beim Kauf vom autorisierten Händler. Auch wenn der Zwischenhändler nur als Vermittler im Vertragswerk auftaucht, scheinen sich die Probleme zu minimieren.
Dann gibt es ja auch noch Vermittler von Fahrzeugen für D von deutschen Händlern mit recht guten Preisen.