Das entsprechende Datum für die neuen Garantierichtlinien ist nicht das Produktionsdatum sondern das Datum der Erstauslieferung des autorisierten Hyundai Händlers . Der Käufer eines EU- Fahrzeugs mit dem Auslieferungsdatum ab dem 1.3.2017 muss in Deutschland im Garantiefall dem Hyundaihändler sein Serviceheft , Kaufvertrag und Rechnung vorlegen . Ebenso muss er schriftlich bestätigen das er nichts von der neuen Garantieregelung weiß und somit vom Verkäufer arglistig getäuscht wurde . Es wurden wohl alle EU Importhändler darüber informiert . In diesem Fall übernimmt Hyundai die Reparaturkosten und wird sich mit dem Verkäufer auseinander setzen . So wurde es mir von meinem Hyundaihändler erklärt .
Mit freundlichen Grüßen
Moonrock