... muss ich da , auch wenn ich nicht explizit gefragt werde, dort sagen das es ein EU Fahrzeug (natürlich volle Garantie Abdeckung wie Deutsches Modell) ist ?
Meines Wissens nach ja.
Ist zwar schön etwas älter aber:
"Oberlandesgericht Naumburg: Urteil vom 07.12.2005 – 6 U 24/05
2. Der Umstand, dass es sich um ein reimportiertes Kfz handelt, ist auf
dem deutschen Gebrauchtwagenmarkt zurzeit noch ein erheblicher
preisbildender Faktor. Verschweigt der Verkäufer diesen Umstand, kann
der Käufer den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung gem. § 123 Abs. 1 BGB anfechten."