Und bei einer starren Anhängerkupplung ist natürlich nicht die Möglichkeit, auch bei Gesetzesänderungen sie dann abzunehmen, um nicht mehr zu bezahlen. Bei einem Unfall, auch wenn man nicht schuld ist. Wenn man das genau liest, geht es ja daraus hervor, dass dadurch das andere Auto mehr beschädigt wird.
Und bisher ist noch kein Urteil darüber gefällt worden, was sich aber auch ganz schnell ändern kann und dann gibt es ein Problem für die Leute, die sie nicht abnehmen können und einen Unfall haben mit der Starrenkuplung
Das Problem ergibt sich bei einer starren nicht.
Bei abnehmbarer/schwenkbarer kannst du das Betriebsrisiko durch abnehmen/schwenken verringern. Tust du das nicht hätte ein Schaden geringer Ausfallen können damit möglicherweise Teilhaftung.
Bei einer starren gibt es nichts was du hättest tun können um das Betriebsrisiko zu verringern damit trifft dich keine Teilschuld.