Beiträge von c3po

    Außerdem ist der Einkauf für die Firma was Anderes; das kann gehen, wenn dir deine Firma vertraut. Dann seid ja nur ihr beide, du und deine Firma an der Transaktion beteiligt und ihr könnt euch prinzipiell eure eigenen Geschäftsregeln aufstellen.

    Anders sieht die Sache bei der E-Mobilitäts-Förderung aus. Du machst ein Geschäft mit einem selbst gewählten Handwerker zur Installation der Wallbox und willst von einem Dritten (unserem Staat in Form der KfW) etwas wieder haben. Dann geht Bargeldzahlung meines Wissens nicht, da der wirklich gezahlte Betrag dann nicht belegbar ist und unser Staat seinen Bürgern (zumindest in Geldangelegenheiten) nicht vertraut. Du könntest ja den Handwerker kennen und mit ihm eine Abmachung getroffen haben wie schon oben geschrieben.

    In Bezug auf die Wallboxen kannst du es hier im KfW-Merkblatt nachlesen - auf S. 5 steht im Abschnitt Es gelten folgende Anforderungen an die Rechnung/en: "Die Rechnungen über die erbrachten förderfähigen Leistungen sind unbar zu begleichen."

    Umzugskosten sind z.B. eine ähnliche Konstellation, du machst einen Vertrag mit einem Umzugsunternehmen und willst die Kosten über die Steuererklärung vom Staat (einem Dritten) zurück bekommen -> hier ist Barzahlung auch nicht zulässig.

    Was für ein schwachsinniger Umstand. Wieder typisch, deutsche Bürokratie.

    Also schwachsinnig ist das nicht. Bei Barzahlung kann man doch sonst tricksen, z.B. Rechnung über 1000€ ausstellen lassen, wenn wahre Kosten nur bei 500€ liegen. Differenz zwischen Rückzahlung der KfW und wahren Kosten teilen sich Handwerker und Auftraggeber. Um so was zu verhindern ist die Überweisung überall Grundvoraussetzung, etwas vom Staat zu bekommen; aus dem gleichen Grund kann man z.B. Handwerkerkosten (nur Arbeitszeit ohne Material) nur von der Steuer absetzen, wenn die Rechnungen per Überweisung gezahlt wurden.

    Welches Fahrzeug mit LED-Hauptscheinwerfern hat eine Reinigungsanlage? Ich kenne das nur von Halogenscheinwerfern und von Xenonlicht, wo es sogar gesetzliche Pflicht war.

    z.B. der Tucson TLE mit LED-Scheinwerfern. Die gesetzliche Pflicht für eine Scheinwerferreinigungsanlage besteht immer noch und sie hat auch überhaupt nichts mit der Art der Lichterzeugung zu tun, sondern alle Scheinwerfer mit mehr als 2000 Lumen Leuchtstärke müssen diese seit dem 1.4.2000 haben. Der TLE liegt einfach über den 2000 Lumen während man beim NX4 knapp unter diesen geblieben ist und ja der einzige Grund dafür ist Kosteneinsparung - insofern hat Mirko vollkommen recht.