Was für ein schwachsinniger Umstand. Wieder typisch, deutsche Bürokratie.
Also schwachsinnig ist das nicht. Bei Barzahlung kann man doch sonst tricksen, z.B. Rechnung über 1000€ ausstellen lassen, wenn wahre Kosten nur bei 500€ liegen. Differenz zwischen Rückzahlung der KfW und wahren Kosten teilen sich Handwerker und Auftraggeber. Um so was zu verhindern ist die Überweisung überall Grundvoraussetzung, etwas vom Staat zu bekommen; aus dem gleichen Grund kann man z.B. Handwerkerkosten (nur Arbeitszeit ohne Material) nur von der Steuer absetzen, wenn die Rechnungen per Überweisung gezahlt wurden.