Als erstes sollte man erfahren: was für ein Schaden (Unfall). Kasko oder Haftpflicht.
Wenn Du der Geschädigte bei einem Haftpflichtschaden warst: welche Versicherung hat das Gutachten erstellt und die Werkstatt festgelegt? Es mutet schon seltsam an, daß das Gutachten unter dem geschätzten Wert des Autos liegt. Wenn Du der Geschädigte warst: hast Du ein Gegengutachten beauftragt? Das würde mir bei der geringen Differenz als erstes einfallen.
Wenn das Auto in der von der Versicherung beauftragten Werkstatt repariert wurde, repariert diese nach den Vorgaben der Versicherung - also in Deinem Falle, wie Du selbst schreibst: Optische Mängel beseitigen. Eine andere Werkstatt - erst recht eine Werkstatt von Hyundai (bestimmt auch ein unabhängiger Gutachter), hätte sicher festgestellt, daß etwas mehr als ein paar Bleche gewechselt werden müssen.
Gibt es eine Fahrzeug-Historie (Zustand des Fahrzeuges nach Inspektionen, Reparaturen, evtl. Mängel)? Das hätte von einem Gutachter durchaus berücksichtigt werden müssen.
Wenn Du schreibst, daß der Schaden aus letztem Jahr war, sollte es jetzt schwer fallen, die von Dir beschriebenen Mängel auf den Unfall zurück zu führen. In einem Jahr kann viel passieren.
Ob Du den Preis für eine Reparatur bezahlen willst, kannst Du nur selbst beantworten. Mir persönlich wäre das bei einem 7 Jahre alten Unfallauto zu viel, da Du keine Garantie hast, daß es was bringt. Und es ist nun mal ein Unfallauto, was sich bei einem evtl. Verkauf widerspiegelt. Aber es ist Deine Entscheidung.
Kleiner Tip für die Zukunft: überlegen, ob man Werkstattbindung bei einer Versicherung vereinbart. Weietrhin hast Du als Geschädigter das Recht der Werkstattwahl. Und bei EINER Werkstatt bleiben - möglichst Fachwerkstatt.
Und zu dem Beitrag #62: kein Hersteller gibt Reparaturinformationen/Werkstatthandbücher GRATIS an andere heraus. Man kann sowas käuflich erwerben, die Hersteller lassen sich das gut bezahlen. Auch freie Werkstätten müssen solche Dinge kaufen.