Beiträge von Raumgleiter

    Das ist ja genau der Grund, warum es Rechtsanwälte gibt. Es gibt halt nicht nur schwarz und weiß sondern vieles mehr.


    Aber grundsätzlich scheint hier der doch recht einfache und mittlerweile verständlich rübergebrachte Unterschied von Eigentum und Besitz nicht bei jedem schon zu sitzen. Dabei ist das gute alte BGB so interessant zu lesen. Nur aufpassen, es gibt im Recht Begriffe, die dort etwas anderes bedeuten als in der Umgangssprache.


    @tosch Sorry, ich weiß, aber wenn dann so eine Aussage kommt, dann wird es schwierig. :rolleyes:

    Eigentum und Besitz – ein Unterschied
    Sicherungsübereignung bedeutet, dass der Kreditnehmer zum Zweck der Absicherung das Eigentum an einer beweglichen Sache – hier an dem Fahrzeug – an den Kreditgeber überträgt. Gleichzeitig verbleibt ihm aber der Besitz an der Sache, das heißt sie befindet sich weiter in seiner Verfügung und er darf sie für eigene Zwecke nutzen.

    Ich hab es zwar nur kurz überflogen aber am Sockel sollte es m.E. nicht liegen. Der ist bei W5W und W16W jeweils der genormte W2.1x9.5d-Sockel.
    So zeigen es zumindest alle Herstellerlisten, die ich überflogen habe.


    Gruß
    Andreas

    was war denn dann verkehrt an meiner Aussage in Beitrag #6, wo du ja wohl glaubtest, ich hätte das nicht richtig getrennt.? " Bis zur restlosen Zahlung Eigentum der Bank "

    Verkehrt? Wie die Folgediskussion gezeigt hat, besteht da ein gewisser allgemeiner Informationsbedarf für daran Interessierte.
    Und der Besitz ist eher nicht das komplizierte an der Geschichte.wink.png


    Aber es ist ja jetzt durch.


    Ich bin kein Jurist aber es gibt auch andere Studiengänge, die einen mit Rechtsfächern vollstopfen. Berufsbedingt bin ich da vielleicht etwas konditionierter.


    Das hat auch in meinen Augen nix mit Korinthenkackerei zu tun. Ich finde es immer gut, wenn sich Leute korrekt ausdrücken und nicht über etwas reden und dabei ständig die falschen Begrifflichkeiten verwenden.


    So, aber jetzt ist das Thema für mich wirklich durch. Hoffe, es hat Dich nicht gestört. Es sollte nicht nerven. :thumbup:


    Gruß
    Andreas

    Wenn Du jemandem das Auto stiehlst, wirst Du Besitzer aber Du kannst daran nie Eigentum erlangen.


    Ok, nun aber raus hier, es wird Zeit, sich auf Sylvester vorzubereiten.


    Gruß
    Andreas

    Nee, andersrum.
    Die Bank bleibt meist der Eigentümer und der Halter Besitzer, weil das Fahrzeug ja in seinem Einflussbereich ist.
    Daher findest Du bei vielen Rechnungen auch den Satz: Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Verkäufers. Obwohl Du es schon im Besitz (Nutzung) hast.


    Aber nun gut. Zurück zum Thema.

    Aber bei Eintragungspflichtigen Umbauten braucht er doch auch den Brief bzw. die Zulassungsbescheinigung II von der Bank. Und das mit den Besitzverhältniss ist auch eine Sache für sich und bis zur Restlosen Zahlung behält sich meistens die Bank das Eigentumsrecht vor.

    Besitzer und Eigentümer sind aber zwei unterschiedliche Dinge, die es zu trennen gilt. Wenn Du immer schön zahlst, bleibst Du von Beginn an Besitzer des Wagens. ;)