Das ist ja genau der Grund, warum es Rechtsanwälte gibt. Es gibt halt nicht nur schwarz und weiß sondern vieles mehr.
Aber grundsätzlich scheint hier der doch recht einfache und mittlerweile verständlich rübergebrachte Unterschied von Eigentum und Besitz nicht bei jedem schon zu sitzen. Dabei ist das gute alte BGB so interessant zu lesen. Nur aufpassen, es gibt im Recht Begriffe, die dort etwas anderes bedeuten als in der Umgangssprache.
@tosch Sorry, ich weiß, aber wenn dann so eine Aussage kommt, dann wird es schwierig.