Also so ganz Quatsch ist die Geschichte mit der abnehmbaren AHK also nicht, wie Buick1955 aus dem ADAC Auszug mitgeteilt hat.
Wenn also die Schäden durch die Kupplung größer sind als bei abgenommener Kupplung, kann die Versicherung dich haftbar machen.
Aber das ist dann jedem selbst überlassen wie er das handhabst.
Mir geht das ständige an und abnehmen auf den Wecker, insbesondere im Frühjahr und Sommer, wenn wir Fahrradtouren machen.