Wenn es mehrere Beiträge oder gar Seiten zuvor geschrieben steht - ok. Aber nicht direkt danach wie ein Papagei wiederholen.
Ich mache mir auch die Mühe und lese mich, z.B. In einem für mich interessanten Thema ein. So ungefähr 4-5 Seiten mute ich mir selbst zu. Es kann aber auch mal vorkommen, dass ich alle 60 Seiten lese, wenn es mich sehr interessiert.
Letzten Endes muss/kann/darf es jeder für sich entscheiden wie er damit umgeht.
So dumm von der Seite - mmh, da würde ich ganz anders schreiben.
Was hier manchmal abgeht - da grinse ich nur oder schüttel mit dem Kopf. Und meinen 'Senf' gebe ich schon lange nicht mehr überall zu.
Beiträge von AW-D
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Wenn du schon vom Glühobst (Birnen) sprichst, dann musst du in den sauren Apfel beißen. Die Osram's, Philipp's plus 100% oder wie sie alle heißen geben einen nur das Gefühl einen eklatanten Unterschied zu sehen. Behalte die Originalen und finde dich damit ab. Vielleicht erbarmt sich zukünftig mal ein Anbieter aus der zweiten Reihe und bietet Nachrüstlösungen mit LED an.
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Letzten Endes darf man erstmal nur die Rad/Reifenkombination fahren, welche im CoC hinterlegt sind. Diese Einsicht haben auch die techn. Überwachungsvereine (TüV, Dekra ...). Auch wenn der Händler sagt, es gibt eine ABE, dann nur in Verbindung mit eingetragenen Reifen. Spätestens hier muss dann alles abgenommen und eingetragen werden. Genauso verhält es sich mit die immer wieder anvisierten 18" Rädern.
Mein Tip: Nimm die 225 auf 17". Die sind eigentlich (fast) genauso breit und kosten nicht mehr, eher weniger, da gefragter.
Ich musste mal auf meinem Octavia Scout die 16" Sommerbereifung eintragen lassen, da nur ab 17" eingetragen war(ab Werk). Die 16" wiederum nur als Winterbereifung. Komisch, ist aber so.
Ich habe letztens einen PKW angemeldet und da war auch nur noch eine Reifengröße genannt. Auf meinen Wunsch hin, wurden alle zuvor genannten Reifengrößen (lt. alter Zulassung) nachgetragen. Kostet erstmal nichts weiter - nur Zeit, denn die Tante hinterm Tresen musste jetzt alles manuell nachtragen.
PS: Die Benziner und kleinen Diesel gibt es nicht als Automatik. Die haben alle ein Doppelkupplungsgetriebe. -
Und Deiner noch weniger
Mein 9. Beitrag hat nochmals darauf hingewiesen, dass es die 100km/h auch für ungebremste Anhänger gibt.
Soviel dazu.
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Ist ja ein bunter Thread hier aber was hat das alles mit dem Ausgangsthema zu tun.
Na die besten Händler (lt. Hyundai) halten sich an die Herstellervorgaben. Würde ich mal so behaupten - die Anderen eben nicht.
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Die 100 kmh Zulassung gilt für Anhänger mit Auflaufbremse.
(m)ein Beitrag zuvor:
Also gilt bei einem ungebremsten 750kg Anhänger, dass dieser entsprechend abgelastet werden muss oder man hat ein Zugfahrzeug, welches 2500kg Leergewicht hat. Es reicht nicht aus, wenn man diesen nur bis zum errechneten Gesamtgewicht (für 100km/h) belädt. Auch wenn dieser originale hydr. Stoßdämpfer hat oder nachgerüstet werden bringt es einen nicht weiter.
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.In der Regel haben heute alle Anhänger eine Zulassung für 100 kmh.
(m)ein Beitrag zuvor:
Mittlerweile sind auch die meisten Anhänger ab Werk schon für 100km/h freigegeben.
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.Beim Wohnwagen hängt das vom Gewichtsverhältnis Wohnwagen und Zugfahrzeug ab.
(m)ein Beitrag zuvor:
Bei Wohnwagen gelten andere Werte - hier ging es aber um gewöhnliche Lastenanhänger.
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Was hat nun dieser Beitrag neues zum Vorschein gebracht? NullKommaNix -
Ich fahre 1x die Woche durch die Waschstraße
Das ist 52x mehr als wie ich im Jahr.
Da ich jährlich zum Ölwechsel fahre, wird der Wagen dort gewaschen und das wars für mich*. So halte ich es übrigens mit all meinen Fahrzeugen (außer Zweirad). Ich kann keinen Unterschied feststellen. Außerdem - Dreck konserviert. Mittlerweile dürften die Rostprobleme aus den 70er, 80er und 90er erledigt sein.*Wenn ich gut drauf bin, dann vielleicht doch mal nach dem Räderwechsel Winter zu Sommer.
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Mein Lieblingsthema
1. Das Zugfahrzeug muss ABS und mind. eine Anhängelast aufweisen, die der des zugelassenen Gesamtgewichts des Anhängers entspricht. (siehe Punkt 4.1.)
2. Die Reifen des Anhängers dürfen max. 6 Jahre alt und für mind. 120km/h ausgelegt sein.
3. Dass der Anhänger für mind. 100km/h freigegeben ist, versteht sich von selbst. Hier hilft auch der aaS oder der Hersteller weiter.
4. Die 100km/h gibt es auch für Anhänger ohne Bremse.
4.1. Dann gilt: Leergewicht des Zugfahrzeugs mal 0,3 = max. eingetragenes Gesamtgewicht des Anhängers. (Ich musste meine ungebremsten 750kg Anhänger ablasten. Denn 1854kg eingetragenes Leergewicht der Tucke macht max. 556kg Anhängergesamtgewicht aus.)
5. Handelt es sich um ein gebremstes Exemplar, so können (müssen aber nicht) hydr. Stoßdämpfer montiert sein. Ohne Stoßdämpfer würde er wie ein Ungebremster behandelt werden (macht nicht wirklich sinn). Hier gilt dann der Faktor 1,1 <= 2039kg und mit Anhänger ESP (oder Antischlingerkupplung oder ATC) 1,2 <= 2224kg .Die genannten Werte bei den Berechnungen stammen von meiner Tucke.
Es gibt noch die Möglichkeit das Leergewicht des Zugfahrzeugs zu erhöhen, weil die meisten eher mehr wiegen als wie in der Zulassung angegeben. Einfach mal nachwiegen und mit TüV, Dekra u.ä. sprechen.
Mittlerweile sind auch die meisten Anhänger ab Werk schon für 100km/h freigegeben. Man bekommt bei der Zulassung auf Wunsch schon die 100er Plakette. Bei einem Anhänger von mir habe ich den Hersteller angeschrieben und dieser hat dann die Genehmigung schriftlich und kostenlos nachgereicht (selbst incl. Ablastung).Also gilt bei einem ungebremsten 750kg Anhänger, dass dieser entsprechend abgelastet werden muss oder man hat ein Zugfahrzeug, welches 2500kg Leergewicht hat. Es reicht nicht aus, wenn man diesen nur bis zum errechneten Gesamtgewicht (für 100km/h) belädt. Auch wenn dieser originale hydr. Stoßdämpfer hat oder nachgerüstet werden bringt es einen nicht weiter.
Sind die Reifen älter als wie 6 Jahre oder das Zugfahrzeug entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen, bleibt die 100km/h Zulassung des Anhängers erhalten. Man darf dann nur max. 80km/h fahren (oder sich nicht erwischen lassen ). Auch darf die HU mit älteren Reifen nicht verwehrt werden. Ich meine, da muss nichts ausgetragen werden.
Man kann auch nicht überall 100km/h mit Anhänger fahren. Da gibt es auch noch Einschränkungen.
Bei Wohnwagen gelten andere Werte - hier ging es aber um gewöhnliche Lastenanhänger.
PS: Wenn der gesamte Zug schlingert, kann es am Luftdruck, falsche Beladung und/oder an der Stützlast liegen. Die techn. Vorraussetzung sei erstmal unberücksichtigt (z.B. krumme Achse).
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Nein, ich hatte mir einen 100 km/h zugelassenen Hänger ausgeliehen. Da muß eine Bremse dran sein und die Reifen dürfen nicht älter als 2 Jahre sein. Dann kann man 100 km/h schnell fahren. Der Hänger muß ausserdem ein 100 km/h-Schild dran haben. Mit 80 km/h auf der Bahn stirbt man ja ab
Gefährliches Halbwissen!
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Wurde hier nicht das Thema: "Alte Winterreifen als Neureifen verkauft" besprochen?
Sonntag bestellt - heute geliefert (Die sind ja noch fast warm vom Backen. )