Beiträge von DerKaufhausCop

    Nachtrag mit Bezug zu den Posts #141 und #142:


    Ich habe die Winterräder inzwischen montiert, die RDKS wurden vom Fahrzeug nach circa 6 Kilometer Fahrt erkannt, alles paletti.


    Heute meinen Termin beim TÜV gehabt und folgende Infos zur Radkombination vom Fachmann erhalten:


    Die von mir verlinkten Winterräder dürfen mit dem Tucson eintragungsfrei gefahren werden. In der ABE ist mein Fahrzeug aufgeführt (HSN/TSN prüfen, ob darin genannt und alle Sonderbestimmungen sind erfüllt) also sind die Räder eintragungsfrei.


    Mir wurde weiter die Bedeutung der ABE erklärt:


    Eine Allgemeine Betriebserlaubnis befähigt dazu, dass das Teil, für das die ABE ausgestellt ist, auf den, in der ABE genannten, Fahrzeugen eintragungsfrei gefahren werden darf. Die ABE ist immer mitzuführen und auf Verlangen von Kontrollberechtigten auszuhändigen, solange das Teil am Fahrzeug montiert ist. Achja, sobald die ABE Anwendung findet, ist es egal, ob die Räder nicht in der COC oder Zulassungsbescheinigung aufgeführt werden. Wichtig ist nur, dass die ABE mitgeführt wird.


    Heißt genauer: In der ABE ist die Auflistung aller Fahrzeuge, die das Teil montieren dürfen. Es sind auch alle Hinweise und Sonderbestimmungen aufgeführt, die je nach Fahrzeug und Motorisierung variieren. Wenn alle Punkte in der ABE auf dein Fahrzeug zutreffen -> alles top, musst nix machen. Wenn ein einzelner Punkt oder Sonderbestimmung zu deinem Fahrzeug in der Tabelle aufgeführt ist und nicht zutreffen [bspw. Fahrzeug Tucson HEV ist in der ABE genannt, aber Sonderbestimmung: "Muss 4WD sein, du hast aber nur ein 2WD"]-> Ab zum TÜV, das Teil ist nicht eintragungsfrei zu fahren und muss geprüft werden. Trifft auf die Räder nicht zu, war nur ein Beispiel.


    Macht ja auch irgendwie Sinn, wenn man über das Wort "ALLGEMEINE" und "BETRIEBSERLAUBNIS" nachdenkt. Etwas darf laut Papier allgemein betrieben werden, außer es gelten aufgeführte Ausnahmen :/ .


    Natürlich gibts hier laut Fachmann auch wieder besondere (seltene) Ausnahmen, die jedoch in meinem Fall keine Beachtung finden (Er hat gesagt bei serienmäßigen Fahrzeugen ist das irrelevant. Geht um die Kombination verschiedener Teile mit ABE, die einzeln am Fzg zulässig sein können jedoch in Kombination nicht mehr; z.B. Distanzplatten und Felge). Und wenn jetzt doch noch jemand unsicher sein sollte: Einfach mit dem Fahrzeugschein und ABE zum TÜV gehen, die geben schnelle, kompetente Auskunft. Geht laut Auskunft auch ohne Termin.


    Mir hat das für die Zukunft auf jeden Fall geholfen. Egal welches Teil ich mir kaufe, sobald ne ABE dabei ist und alle genannten Punkte auf meinen PKW zutreffen, passts und ich kann das Teil bedenkenlos montieren.


    Vielleicht Hilft die Info auch dem Ein- oder Anderen.


    P.S.: Sollte ich hier etwas falsches erzählt haben, korrigiert mich gerne. Ich habe lediglich die Beratung vom Fachmann weitergegeben. Aber wie man schon weiß, viele Fachmänner haben viele Meinungen.

    Hallo Miteinander,


    die Suche im Forum half mir leider nicht weiter, daher ein neuer Thread:


    Ich möchte auf mein Fahrzeug Winterräder aufziehen. (Fahrzeug hat aktuell die originalen Sommerräder 19-Zoll aus der Prime-Ausstattung drauf).


    Ich habe mir folgende Winterräder gekauft:


    Hyundai Winterräder


    Die Räder sind inzwischen auch schon da, nur wurden diese ohne Radbolzen geliefert (kein Fehler, werden auch nirgends im Lieferumfang erwähnt). Also mal versucht als Laie in dem Thema Bolzen nachzulesen, ob meine originalen Radbolzen der Sommerräder auch auf die gekauften Winterräder passen. Dazu hab ich in der ABE der Felgen des Wintersatzes eine Passage mit "Befestigungsmittel" gefunden:


    "Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Hutmuttern oder die Zubehörhut-

    muttern des Radherstellers verwendet werden."

    (Falls jemand in die ABE reinschauen will, die ist unter dem o.g. Link aufzurufen -> Menüpunkt "PDF")


    Jetzt möchte ich nur noch die Zustimmung bzw. eine weitere Meinung haben. D.h. ich bin richtig der Annahme, dass ich die Bolzen die ich habe, auch für den Winterradsatz benutzen kann?


    Oder benötige ich andere Radbolzen und liege mit meinen Erkenntnissen falsch?


    Vielen Dank im Voraus für konstruktive Antworten.

    und wie lange soll das mit dem im laufen im Standgas den gehen bevor man Benzin im Öl hat

    Die ersten fünf Jahre (respektive acht mit Anschlussgarantie) würde ich sagen schon mal sicherlich nicht, sonst würde Hyundai keine Garantie für das Fahrzeug geben. Ich glaube nicht, dass dein Motor Schaden nimmt wenn er im Standgas zum Heizen mitläuft, die modernen Motoren können einiges ab und werden viel "besser" gefertigt. Natürlich schafft das keine Abhilfe für den Punkt der dich stört. Aber du hast jetzt doch schon von einigen anderen Usern Alternativen oder Tipps erhalten wie sie damit umgehen.


    Es ist doch allgemein bekannt das der Elektroantrieb mit der Wärmeerzeugung riesige Probleme hat im Vergleich zu einem Verbrenner. Zudem ist es bekannt, dass im Winter die Reichweite je nach Fahrzeug um 30-60% geringer ausfällt (wenn nicht noch mehr) als im Sommer, da die Akkus mit der Kälte nicht so gut arbeiten können. Da muss es dir doch vor dem Kauf auch bewusst sein, dass du im Winter bei einer Fahrtstrecke von 40km nicht rein elektrisch zurecht kommst. Wenn du dann noch heizen willst, braucht das Auto nun mal mehr. Dafür hast du doch im Sommer genau die Vorteile eines PHEV, bei dem du die KM-Fahrleistung ausnutzen kannst.


    Es ist doch im Vorhinein immer ein abwägen der Vor- und Nachteile. Genau aus dem Grund habe ich mir bspw. den HEV gekauft. Ist für meine Anforderungen (Arbeitsweg einfach 45km) viel zutreffender.


    Ich habe zudem das Gefühl, dass du das ganze sehr überspitzt darstellst. Ich kenne keinen Fall (auch bei anderen PHEV) bei denen der Verbrennungsmotor aufgrund benannter Thematik Schaden genommen hat.

    nur

    Wie gesagt eigentlich dürfte das Gesetzlich nicht möglich sein den Verbrenner zum heizen zu benutzen da hierbei ja alles warum man auf solch ein Fahrzeug wechselt im Winter nur verarsche ist und ganz zu schweigen von der WLTP Angabe.

    Rein aus Interesse, wo ist die rechtliche Grundlage, auf die du dich beziehst, verankert? Habe bisher noch nicht von einer solchen Vorschrift gehört.


    Ich kann nur aus Erfahrung mit einem Cupra Formentor PHEV (EZ: 2022) sprechen: Im Winter ist es damit auch nicht möglich gewesen rein elektrisch zu fahren. Also außer man tuckert auf der Landstraße mit 30 km/h vor sich hin. Sobald man über 70 km/h beschleunigt, ist der Motor an und das Fahrzeug blockiert das zurückschalten in den EV-Mode, schätze genau aus selbigen Gründen wie hier beim Tucson PHEV.


    Viele Grüße,

    Lukas

    Vielleicht noch interessant für andere HEV-Fahrer:


    Hab mein Auto am Freitag abgeholt!


    Also die offiziellen Räder vom Tucson-Zubehörshop (fürs genaue Modell siehe vorherige Beiträge) sind im CoC nicht aufgeführt.

    Heißt man muss sich die wirklich eintragen lassen um auf der rechtlich legalen Seite unterwegs zu sein.


    Finde ich etwas verwunderlich, dass das auf der Seite von Hyundai nicht extra erwähnt wird, da es bestimmt eine Menge Leute gibt, die einfach ihr Modell auswählen und dann einen "passenden" Radsatz kaufen. Von CoC und Eintragung steht da nix, lediglich was zur ABE der Felge.


    Ist aber auch kein Schaden, solange man sich auskennt.


    Ansonsten bin ich super glücklich mit meinem Dicken, fährt sich einfach klasse.

    Ich denke wir driften hier gerade vom Thema Getriebe ab in Richtung Verbrauch der Modelle. Auch finde ich den Vergleich eines 4-Zylinders mit einem 6-Zylinder schwierig.


    Und sind wir doch mal ehrlich: Wenn es uns um den Verbrauch geht, dann kaufen wir uns keinen SUV. Viele meckern über den Spritverbrauch ihres Boliden, fahren im Jahr aber unter 10.000km. Was macht das für einen Unterschied ob das Fahrzeug 6 oder 8 Liter im Schnitt braucht? (Bsp. Fahrleistung 10.000 Kilometer pro Jahr sind bei 6l/100km 1080€ Spritkosten, bei 8l/100km = 1440€; bei Preis pro l von 1,80€) Ich sehe da einen Preisunterschied von 360€ auf ein ganzes Jahr. Und dafür bekommt man dann vielleicht genau das Fahrzeug, welches man sich wünscht (SUV). Bei den Anschaffungspreisen des Kfz ist denke ich jeder im Stande sich das zu leisten und muss für sich persönlich solche Rechnungen vor dem Kauf anstellen.


    Nun aber weiter im Thema:


    Mich würde interessieren ob das "Problem" auch bei dem 4WD HEV bekannt ist, bzw. ob jemand damit Erfahrungen gemacht hat?

    Ist ja weniger ein Problem, als einfach die Art und Weise wie das Getriebe angelernt wurde...


    Wäre interessant zu wissen ob es Unterschiede gibt zwischen PlugIn und HEV, sowie 2WD und 4WD (beim HEV).


    VG

    Es kann sein, das beim erstmaligen Aufstecken der „unbekannten“ Räder ein paar km gefahren werden muss, bevor er die Sensoren im jeweiligen Radkasten orten wird.

    Bei jedem weiteren Wechsel ist nichts zu beachten :)

    Danke ! :thumbup:

    stehen die 18" Räder im COC? Sonst musst Du die (für ca. 50€) eintragen lassen

    Danke für den Hinweis.


    Werde ich überprüfen, sobald das Fahrzeug am Freitag meines ist und ich die CoC habe. Ansonsten schau ich halt noch fix beim TÜV vorbei. Ist aber sehr wahrscheinlich, dass es drin steht. Glaube nicht dass es die Räder sonst ohne jegliche Hinweise zur Konformität bei Hyundai (extra FÜR den Tucson) zu erwerben gibt. (Eine ABE für die Felge ist zumindest erwähnt und druckbereit angefügt). Daher habe ich da eher wenig Bedenken und denke die CoC bzw. Eintragungspflicht wäre mindestens genannt.


    VG